Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

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(No. 935.) Allerhöchste Kabinetsorder vom vien Mai 1825., womit ein neuer Tarif für 
die Durchgangsabgabe von Waaren, die rechts der Oder transttiren, 
publizirt wird. 
N die Durchgangsabgaben von den wichtigsten Handelsstraßen rechts 
der Oder, durch den am 11ten März d. J. mit Rußland abgeschlossenen Han- 
delsvertrag für die nächsten neun Jahre definitiv regulirt worden; finde Ich den 
vorlaufigen Durchgangstarif vom 29sten Dezember v. J. auch für die übrigen 
rechts der Oder laufenden, oder das rechte Oderufer überschreitenden Straßen 
nicht länger angemessen, und will vielmehr hiermit verordnen, daß in den 
Jahren 1825 — 1827. von den Waaren, welche auf den im I. Abschnitte der 
dritten Abtheilung der Heberolle vom 19ten November v. J. bezeichneten Straßen, 
durchgehen, die Durchgangsabgaben nach den Sätzen des anliegenden Tarifs 
erhoben werden sollen. 
Berlin, den 7ten Mai 1825. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staatsminister von Klewiz. 
Tarif