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(No. 935.) Allerhöchste Kabinetsorder vom vien Mai 1825., womit ein neuer Tarif für
die Durchgangsabgabe von Waaren, die rechts der Oder transttiren,
publizirt wird.
N die Durchgangsabgaben von den wichtigsten Handelsstraßen rechts
der Oder, durch den am 11ten März d. J. mit Rußland abgeschlossenen Han-
delsvertrag für die nächsten neun Jahre definitiv regulirt worden; finde Ich den
vorlaufigen Durchgangstarif vom 29sten Dezember v. J. auch für die übrigen
rechts der Oder laufenden, oder das rechte Oderufer überschreitenden Straßen
nicht länger angemessen, und will vielmehr hiermit verordnen, daß in den
Jahren 1825 — 1827. von den Waaren, welche auf den im I. Abschnitte der
dritten Abtheilung der Heberolle vom 19ten November v. J. bezeichneten Straßen,
durchgehen, die Durchgangsabgaben nach den Sätzen des anliegenden Tarifs
erhoben werden sollen.
Berlin, den 7ten Mai 1825.
Friedrich Wilhelm.
An den Staatsminister von Klewiz.
Tarif