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sing und dem provisorischen Land-Dekanate
Hoͤßlwang erledigt.
Die Pfarrei hat zehn Stunden im Umsange
mit Einschluß der Kooperatur von
Amerang und der Expositur Halfing: sie besteht
aus dem Pfarrsize, der Kooperatur Amerang,
dem Erpositursize Halfing, mehreren
grössern und kleineren Dörfern und vielen
Einsden.
Die Seelenzahl ist rso## Köpfe, und die
Geistlichkeit besteht neben dem Pfarrer und
Exposstus zu Halsing noch in einem Kooperator
und einem Koadjutor zu Hößlwang,
da die Kooperatur Amerang mit der Filial-Kirche
Meilham excurrendo versehen werden.
Ausser diesem sind in Amerang zwei
Kuratbenefizien.
Schulen sind zu Halsing und seit einiger
Zeit auch zu Hößlwang.
Die Renten bestehen:
in Widdum zu .. . . 1448fl. zokr.
— Zehenrt.. 52½9 4
— Stoeel 323 15
— grundherrlichen Renten 274· 57
— Stifteungsgefsälllen 123 12:
360 fl. 43 kr.
Die asten dagegen sind:
Gehalt der zwel Hilfspriester und des Expositus
zu Halfing zusammen 260 fl. — kr.
Steuerrrern 13847:7
Simplum des Famllien-Schuzgeldes
— 22 222 8: 30
Pferdegeld . .. · 3 * 12„
Grundstift. 3 — „
Drand-Assekuranz beiléußg 7-.—
436 fl. 0 kr
950
Die Kuratbenefizien in Ameraug ziehen
nichts von den Pfarrei-Renten.
4) Die Pfarrei Oberhaching.
Die Pfarrei Oberhaching im königlichen
kandgerichte München, Bisthume Freising,
Dekanate Föhring ist durch Beförderung
des vorigen Pfarrers erledigt. Der Seelenstand
ist 1573. Filialen sind b: Unterhaching,
Grünwald, wo ein Schulbenefizium ist, Kreuzpullach,
Kirchstockach, Lanzenhaar, Taufkirchen.
Der Pfarrer hat einen Hilfsprieler.
Die Renten sind an Stole, Stiftungen,
Widdum und Zehenten in circa 1330 fl.
die Auslagen inclusive des Gehaltes des
Hilfspriesters per 130 fl., im Ganzen circa
231 fl. 22 kr.
(Errichtung einer Posterpedizion zu Haarburg.)
Vermäg allerhöchster Eneschließung vom
15. April l. J. wurde zwischen Donauwörth
und Nördlingen zu Haarburg eine Posterpedizton
errichtet, und die Postentfernung von
Haarburg nach Nerdlingen ist auf eine
Dost und jene bis Donauwörth gleichfalls
auf eine Post festgesezt worden.
Beiträge.
Für verwundete und kranke Krleger.
Der hiesige bürgerliche Schreib-Mater
rialienhándler Johann Georg Zeller hat zum
Besten der verwundeten vaterländischen Krieger
eine bei dem hiesigen königlichen Stadtgerichte
anhängig gewesene Schuldfoderung
zu 22 fl. 4% kr., dann 1## fl. 17 kr. Gerichtskosten
zedirt.