thumbs : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1889. (80)

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der  in  die  Preußische  lutherische  Parochie  Erten  eingepfarrten,  dem  reformirten
Bekenntnisse  angehörenden  Bewohner  der  Fürstlich  Lippischen  Ortschaften  Bremke
und  Rott  wird  hiermit  nach  ertheilter  landesherrlicher  Genehmigung  ratifizirt  und
wird  dessen  Erfüllung  in  allen  Punkten  zugesichert.

Zu  Urkund  dessen  ist  gegenwärtige  Ratifikations-Urkunde  unter  Beidrückung
des  Königlichen  Insiegels  ausgefertigt  worden.

Berlin,  den  4.  November  1888.

Der  Königlich  Preußische  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten.
In  Vertretung:
Gr.  v.  Bismarck.

Worstehende  Erklärung  wird,  nachdem  sie  gegen  eine  entsprechende  Erklärung  des
Fürstlich  Lippischen  Kabinets-Ministeriums  vom  6.  vorigen  Monats  und  Jahres
ausgewechselt  worden  ist,  hiermit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Berlin,  den  21.  Januar  1889.

Der  Minister  der  auswärtigen  Der  Minister  der  geistlichen)  Unter-Angelegenheiten.

  richts--  und  Medieinal-Im
  Auftrage:  Angelegenheiten.
Goering.  v.  Goßler.

(Nr.  9319.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen
Theil  des  Bezirks  des  Amtsgerichts  Dannenberg.  Vom  11.  Februar  1889.

A##  Grund  des  §.  35  des  Gesetzes  über  das  Grundbuchwesen  in  der  Provinz
Hannover  (Gesetz-Samml.  1873  S.  253,  1879  S.  11)  bestimmt  der  Justizminister,
  daß  die  zur  Anmeldung  von  Ansprüchen  behufs  Eintragung  in  das
Grundbuch  im  F.  32  jenes  Gesetzes  vorgeschriebene  Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten
für  den  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Dannenberg  gehörigen  selbständigen
Gutsbezirk  Leitstade
am  15.  März  1889  beginnen  soll.
Berlin,  den  11.  Februar  1889.

Der  Justizminister.
v.  Schelling.

 

 

(Nr.  9318—9319.