Jolly.
der zugesprochen; doch befand sich die Insel
seit 1800 im Besitz der Engländer und
verblieb diesen im ersten Pariser Frieden
(1814). Mittlerweile wären die letzten.
Besitzungen des Ordens in allen Staaten
Europas eingezogen worden, es verblieb
ihm nur das Großpriorat in Böhmen.
Der Sitz des Ordenskapitels ward 1834
vom Papst nach Rom verlegt, und sein
Oberhaupt führte fortan nur den Titel
*Statthalter des Großmeistersc. 1839
wurden im österreichischen Oberitalien und
in Neapel zwei Priorate geschaffen. Demgemäß
bestehen von den acht Zungen:
Provence, Auvergne, Frankreich, Italien,
Aragonien, Kastilien, Deutschland und
England, in die der Orden einst zerfiel,
noch zwei: die deutsche (in Böhmen) unddie
italienische. 7 geitr aesbeleen
zwei Rittergenossenschaften in Preußi
Schlesien und Westfalen. Er wird noch
immer als souverän betrachtet und besitzt
einen eignen Gesandten am österreichischen
Oc Das Hauptgewicht legt er gegenwürtig
auf die Organisation der Kranenpflege
und hat sich darin trefflich bewährt.
Was die innere Einrichtung des Ordens
in der Zeit seiner Blüte betrifft, so
war darin das Prinzip der Nationalität
mit dem der Hierarchie verschmolzen.
Die Vorsteher der acht Zungen oder Nationen
bildeten den Geheimen Rat des
Großmeisters; es waren: der Großkomtur,
aus der Provence gewählt (Präsident
der Schatzkammer); der Großmarschall
aus der Auvergne (General der
Infanterie); der Hospitalier aus
Frankreich (Aufseher der Wohlthätigkeitsanstalten);
der Admmiral aus Italien;
der Großkonservator oder Trapier
aus Aragonien (Vorstand der innern
Verwaltung); der Turkopolier aus
England (General der Kavallerie); der
Großbailli, auch Großprior oder
Johannitermeister genannt, aus
Deutschland (Aufseher über die Festungswerke);
der Großkanzler aus Kastilien
Minister der auswärtigen Angelegenheiten).
Aus der Mitte dieser Würdenträger,
die nach ihrem Abzeichen auch
Großkreuze genannt wurden, ward der
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Großmeister gewählt. Die Zungen zerfielen
in Großpriorate, Priorate, welche
in Kommenden geteilt waren, und Balleien.
Neben dem Geheimen Rat bestanden
ein sogen. Ordensrat und der Große Rat
für die Gerichtsbarkeit, dagegen stand die
gesetzgebende Gewalt dem Generalkapitel
zu, das alle fünf Jahre berufen wurde.
Die Ritter zerfielen in Gnaden= und Gerechtigkeitsritter;
die letztern mußten eine
Ahnenprobe bestehen, bei welcher z. B. in
Deutschland 16 Ahnen erforderlich waren.
Bei der Aufnahme der Geistlichen und
der dienenden Brüder fiel der Ritterschlag
weg. In geistlichen Angelegenheiten
war der Orden dem Papst untergeben,
sonst aber souverän.
Der neue königlich preußische St.
ward von Knig öriedridh Wilhelm III.
3. Mai 1812 als uSseichnunzfür ehrenvolle
Dienstleistung und als Beweis königlicher
Gnade an Stelle der ausgehobenen
Ballei Brandenburg gestiftet. Die
Stadt Sonnenburg in der Neumark,
welche früher Sitz eines Herrenmeisters
gewesen war, wurde Mittelpunkt dieses
neuen Ordens. 1852 wurde die Balleie
Brandenburg wiedererrichtet und 1853
Prinz Karl zum Herrenmeister eingesetzt.
Die Ordensmitglieder zerfallen in Kommendatoren
Gemturt Rechtsritter und
Ehrenritter. Ausschließliche Aufgabe sind
die Krankenpflege im Hospital und die
Sorge für Verwundete auf dem Schlachtfeld.
Unter der Leitung des Grafen
Eberhard zu Stolberg-Wernigerode, später
der des Fürsten Pleß hat der Orden
in den Kriegen von 1864, 1866 und
1870/71 eine verdienstvolle Thätigkeit entwickelt.
Vgl. Falkenstein, Geschichte
des Johanniterordens (2. Aufl. 1867).
Jolly, Julius, bad. Staatsminister,
ec. 21. Fchr. 1823 u Mannheim, Sohn
6 dortigen Oberbürgermeisters Ludwig
J., studierte 1840—44 in Heidelberg und
Berlin die Rechte, ward 1847 Privatdo-7
und 1857 Professor in Heidelberg.
861 trat er als Rat ins Ministerium
des Innern, strebte in Verbindung mit
Roggenbach und Mathy nach Einigung
Deutschlands im Anschluß an Preußen,
schied bei Beginn des Kriegs 1866 aus