xiv Fuͤnftes Sachregister. 1826. bis 1830.
Fourage-Kapitalien, sogenannte, aus dem vjäheigen Kriege herrübrend und von den ehemaallgen gandständen
des Herzogthums Westphalen verbrieft,, Präklusiv-Termin für deren Liquidation und Feststellung. 27. 35.
Frachtführer, Strafbarkeit derselben für unrichtige Deklarationen zollpflichtiger Waaren. 29. 95. 96.
Frankfurt a. d. O., Stadt, Tarif für die Erhebung des Brück= und Dammgelbes, auch Bucken-
Aufzuggeldes daselbst. 26. 15.
Frankreich, Königreich, Vereinbarung mit selbigem wegen Besitzes des Leyenscheu Distrikts von Sciten
Preußens, und wegen Abtretung der Döorfer Merten, Biblingen, Flatten und Gongelfangen von letz-
terem an Frankreich, vom 1 1ten Juni 1827. — 30. 25. — definitive Uebereinkunft mit selbigem
über die Grenzberichtigung der beiderseitigen Staaten, vom 23ten Oktober 1829. — 30. 26 — 45.
— Kartel-Konvention mit selbigem, vom 25sten Juli 1828. — 28. 111 — 118. — Uebereinkunft
mit selbigem wegen Julassung reisender Handwerker aus den gegenseitigen Staaten, unter dem Bedinge
der Wiederaufnahme derselben auf den Grund der ausgestellten Heimathscheine. 27. 891. — Empfangs-
Bescheinigungen über die Insinuationen inländischer gerichtlicher Verfügungen in demselben. 28. 85.
Französisch-hanseatische Departements, ehemalige, Ordnung wegen Ablösung der Rrallasten in den zu
selbigen gehörig gewesenen Landeskheilen, vom 13ten Juli 1829. — 29. 65 — 92.
Friedrichsgraben, großer und kleiner, in Preußen, Aufhebung der zeitherigen Zölle und Abgaben on
selbige. 28. 41. — Statt deren wird ein tarifmäßiges Gefäßgeld erhoben. 28. 41. 42.
Friedrich-Wilhelms-Kanal, s. Kanal-Gefälle und Schiffahrts-Abgaben, auf den Wasserstraßen von
der Oder zur Elbe und umgekehrt.
Fuhrleute, Strafbarkeit derselben für unrichtige Deklaration zollpflichtiger Waaren 29. 95. 96.
G.
Garn, leinen, s. Leinen-Gam.
Gartenhäuser, in wie weit deren Anlegung innerhalb der erster Festungs-Rayons zu gestatten ist. 28. 122.
Gärtner, in Oberschlesien, (. Schlesien.
Gebaude, s. Bautei..
Gebühren-Tare, für die Landes-Justiz-Kollegien, vom 23sten August 1815., nach deren allgemeinen
Satzen können — nach Aufhebung der Bestimmung im Abschnitt IV. No. 21. m. und Abschnitt V.
No. 51. h. — auch die Beamten bei den Kreis-Justiz-Kommissionen liquidiren. 30. 118. — für die
Lehnskurien im Herzogthume Sachsen. 3C. 108.
Gefälle, s. Abgaben und Steuer##
Gefängnißstrafen, Verwandlung von Geldbußen für Steuer-Defraudationen in erstere. 26. 106. —
29. 127.
Gehalter, s. Besoldungen.
Geheimes Ober-Tribunal, (. Ober-Tribunal. 7“
Geistliche, evangelische, deren Vocirung, Anstellung und Bestätigung. 26. 6. — ausländische, dürfen
von den Regicrungen nur it Genehmigung des Ministeriums angestellt, von Privatpatronen aber nur
unter Bestätigung der Regierung berufen werden. 26. 6. — in Untersuchung gewesene und mit Ver-
setzung zu bestrafende, deren unfreiwillige Emeritirung oder Penstonirung in geringerem Grade, wenn
jene Bersetzung nicht anwendbar ist. 30. 81.
Geislliche Näthe , bei den Regierungen, haben nur in den Angelegenheiten ihres Geschaftskreises ein volles
Votum. 26. 8.
Geld, für selbiges soll im Handel und Verkehr keine andere Berechnungsart, als im preußischen Gelde,
den Thaler zu 30 Silbergroschen, und den Silbergroschen zu 12 Pfennigen, statt finden, jede Kontra-
vention dagegen aber polizcilich bestraft werden. 26. 115. 110. — 30. 3. 22. — desgl. bei
öffentlichen Verhandlungen, bei Führung von kaufmännischen Büchern 2c. 26. 116. — 30. 3. 23.
— nur der Wechselverkehr bleibt von dieser Vorschrift ausgenommen. 26. 110. — 30. 4.
Geldabgaben, feste, in den ehemals königl. westphälischen, bergischen und französischen Landesthellen,
deren Ablösung. 29. 72. Geld-