Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Fünftes  Sachregister.  1826.  bis  1830.  xv

Geldbeutel,  Geldpakere,  Geldrollen,  verstegelt  und  mit  Etiquetren  versehen,  Bestrafung  deren  Verfälschung
  in  den  Provinzen,  wo  das  französische  Gesetzbuch  noch  gilt.  26.  122.

Geldrenten,  Kirchen  und  Schulen,  Korporationen  und  Sozietähten  zustehend,  in  den  ehemals  königl.
westphälischen,  bergischen  und  französischen  Landestheilen,  Ablösungsféhigkeit  derselben.  29.  66.

Geld-Sendungen,  kaufmännische,  mit  der  Post,,  s.  Porto.

Geldstrafen,  (Geldbußen),  für  Steuer-Defraudationen,  deren  Verwandlung  in  Gefängniß=  oder  Juchthaus-Strafen.
  26.  106.  —  Subhastationen  von  Grundstücken  dürfen  zur  Einziehung  jener  nicmals
extrahirt  werden;  ebendas.  —  findet  auf  Grumdstücke  von  Ausländern  keine  Anwendung,  die  außer
Landes  sind  und  kein  anderes  Vermögen  im  Inlande  besitzen.  29.  127.  —  für  die  wissentliche  Verausgabung
  falscher  Kassen-Anweisungen,  deren  Verwandlung  in  Gefängnißstrafen  im  Falle  des  Unvermögens.
  30.  21.  —  (  auch  Forststrafen  und  Strafen.

Gemeinde-Abgaben,  in  den  ehemals  königl.  westphälilchen,  bergischen  und  französischen  Pandestheilen,
können  nicht  abgelöst  werden.  29.  66.

Gemeinde-Bedürfnisse,  höhere  Genehmigung  zu  deren  Aufbringungsweise  in  Bezichung  auf  das  Steuer-Interesse
  des  Staats.  26.  4

Gemeinde-Oienste,  in  den  ehemals  Fanigl.  westphälischen,  bergischen  und  französischen  Landestheilen,
können  nicht  abgelsst  werden.  29.  66.

Gemeinde-Lasten,  Befreiung  der  Pensionen  für  Wittwen  und  der  Erziehungsgelder  für  Waisen  ehemaliger
öffentlicher  Beamten  und  Diener  von  felbigen.  29.  9.  —  auch  dann,,  wenn  diese  Pensionen  und
Unterstützungen  nicht  aus  Staatskassen,  sondern  aus  den  unter  Allerhöchster  Genehmigung  errichteten
Verforgungs-Anstalten  fließen.  29.  9.

Gemeinde=  2c.,  s.  auch  Kommunal=  2c.

Gemeinheits-Theilungen,  (Separationen,  Auseinandersetzungen),  Wahrnehmung  der  Gerechtsame  der
Domainen,  Forsten,  öffentlichen  Institute,  bei  selbigen  resp.  durch  die  Regierungen  und  Provinzial-Schul-Kollegien.
  26.  10.  11.

General-Direktion  der  Steuern,  derselben  wird  die  obere  Leitung  der  Salzverwaltung  mitübertragen.
29.  42.

General-Kommissionen,  für  gutsherrliche  und  bäuerliche  Regulirungen,  Separationen  2c.,  über
deren  Verwaltung  führen  die  Ober-Präsidenten  die  Ober-Aufsicht  und  sind  solche  diesen  untergeordnet.
26.  1.  2.  —  Berichtserstattungen  derselben  unter  Konkurrenz  der  letzteren.  26.  2.  —  deren  Ressort-Verhältnisse
  zu  den  Regierungen  und  Provinzial-Schul-Kollegien.  26.  10.  11.  —  Prüfung  und
Bestätigung  der  Ablösungs-Verträge  in  den  ehemals  königl.  westphälischen,  bergischen  und  französischen
Landestheilen  durch  selbige.  29.  68.  —  denen  zu  Münster  und  Stendal  wird  die  Ausführung  der
Ablssungs-Ordnung  vom  13ten  Juli  1829.  für  gedachte  Landcstheile  ubertragen.  29.  90.

General-Kontrolle  der  Finanzen,  wird  nach  Erreichung  der  durch  selbige  beabsschtigten  Iwecke  wieberum
aufgehoben.  26.  45.

General-Salz-Direktion,  bisherige,  soll  ganz  eingchen.  29.  42.

Georg-Orden,  St.,  Russischer,  (.  Orben.

Gerichte,  Verfahren  bei  den  Kompetenz-Konflikten  zwischen  selblgen  und  den  Verwaltungs-Behörben.
28.  86.  —  im  Großherzogthum  Posen,  .  dieses.

Gerichtsämter,  bei  den  nach  der  Instruktion  vom  áten  Mal  1820.  organisirken  Gerichten,  Erweiterung
deren  Kompetenz  in  Besschung  auf  letztwillige  Verordnungen,  Vormundschaften  und  Prozesse  bis  zu
100  Rthlr.  —  27.

Gerichtsherren,  (.  Paäinl  #.  Genchtchem.

Gerichts-  Ordnung,  allgemeine,  Deklartion  des  F.  7.  Tit.  15.  Th.  I.  derselben,  rücksichtlich  des
Verfahrens  in  der  Revisions-Instanz  bei  theilwelser  Abanderung  zweier  gleichförmigen  Erkenntsissse.
26.  43.  —  Aufhebung  der  Bestimmung  des  F.  206.  Uit.  50.  derselben,  in  Beziehung  auf  die  im
Wege  des  offenen  Arrestes  für  Konkursmassen  aus  öffentlichen  keihanstalten  einzuziehenden  Pfänder.  26.  83.

Dekla-