Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

xiv  Fuͤnftes  Sachregister.  1826.  bis  1830.

Fourage-Kapitalien,  sogenannte,  aus  dem  vjäheigen  Kriege  herrübrend  und  von  den  ehemaallgen  gandständen
des  Herzogthums  Westphalen  verbrieft,,  Präklusiv-Termin  für  deren  Liquidation  und  Feststellung.  27.  35.

Frachtführer,  Strafbarkeit  derselben  für  unrichtige  Deklarationen  zollpflichtiger  Waaren.  29.  95.  96.

Frankfurt  a.  d.  O.,  Stadt,  Tarif  für  die  Erhebung  des  Brück=  und  Dammgelbes,  auch  Bucken-Aufzuggeldes
  daselbst.  26.  15.

Frankreich,  Königreich,  Vereinbarung  mit  selbigem  wegen  Besitzes  des  Leyenscheu  Distrikts  von  Sciten
Preußens,  und  wegen  Abtretung  der  Döorfer  Merten,  Biblingen,  Flatten  und  Gongelfangen  von  letzterem
  an  Frankreich,  vom  1  1ten  Juni  1827.  —  30.  25.  —  definitive  Uebereinkunft  mit  selbigem
über  die  Grenzberichtigung  der  beiderseitigen  Staaten,  vom  23ten  Oktober  1829.  —  30.  26  —  45.
—  Kartel-Konvention  mit  selbigem,  vom  25sten  Juli  1828.  —  28.  111  —  118.  —  Uebereinkunft
mit  selbigem  wegen  Julassung  reisender  Handwerker  aus  den  gegenseitigen  Staaten,  unter  dem  Bedinge
der  Wiederaufnahme  derselben  auf  den  Grund  der  ausgestellten  Heimathscheine.  27.  891.  —  Empfangs-Bescheinigungen
  über  die  Insinuationen  inländischer  gerichtlicher  Verfügungen  in  demselben.  28.  85.

Französisch-hanseatische  Departements,  ehemalige,  Ordnung  wegen  Ablösung  der  Rrallasten  in  den  zu
selbigen  gehörig  gewesenen  Landeskheilen,  vom  13ten  Juli  1829.  —  29.  65  —  92.

Friedrichsgraben,  großer  und  kleiner,  in  Preußen,  Aufhebung  der  zeitherigen  Zölle  und  Abgaben  on
selbige.  28.  41.  —  Statt  deren  wird  ein  tarifmäßiges  Gefäßgeld  erhoben.  28.  41.  42.

Friedrich-Wilhelms-Kanal,  s.  Kanal-Gefälle  und  Schiffahrts-Abgaben,  auf  den  Wasserstraßen  von
der  Oder  zur  Elbe  und  umgekehrt.

Fuhrleute,  Strafbarkeit  derselben  für  unrichtige  Deklaration  zollpflichtiger  Waaren  29.  95.  96.

G.

Garn,  leinen,  s.  Leinen-Gam.

Gartenhäuser,  in  wie  weit  deren  Anlegung  innerhalb  der  erster  Festungs-Rayons  zu  gestatten  ist.  28.  122.

Gärtner,  in  Oberschlesien,  (.  Schlesien.

Gebaude,  s.  Bautei..

Gebühren-Tare,  für  die  Landes-Justiz-Kollegien,  vom  23sten  August  1815.,  nach  deren  allgemeinen
Satzen  können  —  nach  Aufhebung  der  Bestimmung  im  Abschnitt  IV.  No.  21.  m.  und  Abschnitt  V.
No.  51.  h.  —  auch  die  Beamten  bei  den  Kreis-Justiz-Kommissionen  liquidiren.  30.  118.  —  für  die
Lehnskurien  im  Herzogthume  Sachsen.  3C.  108.

Gefälle,  s.  Abgaben  und  Steuer##

Gefängnißstrafen,  Verwandlung  von  Geldbußen  für  Steuer-Defraudationen  in  erstere.  26.  106.  —
29.  127.

Gehalter,  s.  Besoldungen.

Geheimes  Ober-Tribunal,  (.  Ober-Tribunal.  7“

Geistliche,  evangelische,  deren  Vocirung,  Anstellung  und  Bestätigung.  26.  6.  —  ausländische,  dürfen
von  den  Regicrungen  nur  it  Genehmigung  des  Ministeriums  angestellt,  von  Privatpatronen  aber  nur
unter  Bestätigung  der  Regierung  berufen  werden.  26.  6.  —  in  Untersuchung  gewesene  und  mit  Versetzung
  zu  bestrafende,  deren  unfreiwillige  Emeritirung  oder  Penstonirung  in  geringerem  Grade,  wenn
jene  Bersetzung  nicht  anwendbar  ist.  30.  81.

Geislliche  Näthe  ,  bei  den  Regierungen,  haben  nur  in  den  Angelegenheiten  ihres  Geschaftskreises  ein  volles
Votum.  26.  8.

Geld,  für  selbiges  soll  im  Handel  und  Verkehr  keine  andere  Berechnungsart,  als  im  preußischen  Gelde,
den  Thaler  zu  30  Silbergroschen,  und  den  Silbergroschen  zu  12  Pfennigen,  statt  finden,  jede  Kontravention
  dagegen  aber  polizcilich  bestraft  werden.  26.  115.  110.  —  30.  3.  22.  —  desgl.  bei
öffentlichen  Verhandlungen,  bei  Führung  von  kaufmännischen  Büchern  2c.  26.  116.  —  30.  3.  23.
—  nur  der  Wechselverkehr  bleibt  von  dieser  Vorschrift  ausgenommen.  26.  110.  —  30.  4.

Geldabgaben,  feste,  in  den  ehemals  königl.  westphälischen,  bergischen  und  französischen  Landesthellen,
deren  Ablösung.  29.  72.  Geld-