Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Fünftes  Sachregister.  1826.  bis  1836.

Poslen,  denfelben  mug  Jedermann)  auf  den  Stoß  ins  Horn,  ausweichen.  28.  67.

Post-Sachen,  Annahme  und  Untersuchung  von  Brschwerden  in  selbigen  von  Seiten  der  Ober-Prässdenten.
  26.  3.

Postscheingeld,  für  gewöhnliche  Pakete,  wird  von  Zwei  auf  Einen  Sllbergroschen  herabgesetzt.  27.  176.

Präklusiv-Termmn,  zur  Verwechselung  der  alten  Scheidemünze  bei  königlichen  Kassen.  26.  115.  —
desgl.  zur  Fortschaffung  der  fremden  Scheidemünzen.  30.  3.  —  für  die  Ummechselung  der  al#eschwedisch
pommerschen  Münzen  bel  öffentlichen  Kassen.  30.  22.  —  von  8  Wochen  nach  Bekannkmachung  der
Klassen  =  Steuer-Rollen,  zur  Anmeldung  der  Reklamationen  dagegen.  30.  19.  —  von  4  Wochen  zum
Rekurse  an  das  Finanzministerium,  nach  dem  Empfange  der  Entscheidung  der  Regierung;  ebendaselbst.  —
zur  Anmeldung  der  Forderungen  aus  Kriegslieferungen  und  Leistungen  an  die  Niederlausitzer  Ktändischen
Fonds.  29.  99.  —  zur  Anmeldung  der  Ansprüche  an  die  ehemaligen  westphälischen  Departemental  ·
Fonds.  26.  40.  —  zur  Anmeldung  der  Real-Ansprüche  der  aͤltern  Hypothekenglaͤublger  im  Herzogthum
Westphalen,  Fürstenthum  Siegen  2c.  26.  64.  —  27.  85.  —  für  die  Anmeldung  der  zur
Liquidation  geelgneten  Forderungen  aus  den  preußischen  Länderthellen  des  ehemaligen  Königreichs  Westphalen.
  27.  19.  —  für  die  biquidation  und  Feststellung  der  aus  dem  siebenjährlgen  Krlege  herrührenden,
westphdlischen  sogenannten  Fourage-Kapitalien.  27.  35.  —  für  die  Anmeldung  und  Justiftkation  der
Kriegsschulden  in  den  Regierungs-Departements  Posen  und  Bromberg.  26.  51.  —  für  die  noch  zur
Liquldation  gegen  die  Departemental-Fonds  von  Posen  und  Bromberg  zuzulassenden  Forderungen.  29.  11.
—  für  die  Ansprüche  der  ehemals  berzogl.  warschauischen  Offiziere  auf  Resormgehalt  oder  Pension.  28.
45.  —  für  die  Entschddigungs-Ansprüche  aus  der  Feuewersicherungs-Sozictät  des  ehemaligen  Herzegthums
  Warschan,  diesseitigen  Antheils.  29.  120.

Preußen,  Provins,  nähere  Bestimmungen  über  die  Anordnung  der  Provinziol-Stände  in  felbiger,  vom
417ten  März  1828.  —  28.  28  —  34.  —  Kreisordnung  für  selbige,  von  demselben  Tage.  28.
34  —  38.  —  Veränderung  wegen  Einführung  eines  gleichen  Wagen=  und  Schlitten-Geleises,  so
wie  gleicher  Schlittenkappen  in  selbiger.  28.  25.  —  die  Gesetzgebung  über  das  Mühlenmesen  in
Odtpreußen  und  bitthauen,  so  wie  im  Ermlande  und  dem  Marienwerderschen  Kreise,  ist  durch  das  Edikt
vom  29'ten  März  1808.  für  abgeschlossen  zu  achten.  26.  85.  —  die  Verordnung  vom  28.  Oktober
1810.  und  deren  spätere  Deklarationen  finden  daher  auf  selbige  keine  Anwendung;  ebendas.  —  auch
Ost=  und  Westprcugen.

Privat-Bank,  ritterschaftliche,  in  Pommern.  s.  Bank.

ärt-  eseacrbpchnunn,  1  Gewerbesteuerpflichtigkeit  derselben  und  deren  Agenten.  28.  61.

Modukte,  selbst  gewonnene,  deren  1mhertragung,  auch  von  Ausländern  in  den  angrenzenden  Bezirken
ihres  Wohnorts,  ohne  Gewerbeschein.  30.  1

Provinzen,  neuc  und  wieder  eroberte,  in  Boziehung  auf  die  Ressortverhältnisse  der  Verraltungsbehörden

in  selbigen  sollen  nur  die  allgemeinen  Instruktionen  dieser  Behörden,  nicht  aber  die  mit  selbigen
nicht  zu  vereinbarende  fremde  Gesetzgebung,  zur  Richtschnur  dienen.  27.7.  —  s.  auch  Rheinprevinzen,
  Westphalen  2c.

Provinzial-Schul-Kollegien,  f.  Schul-Kollegien.

Provinzial-Stände,  s.  Stände,  Provinzial-Perozesse,

  über  die  den  Grundbesitz  betreffenden  Rechtsverhaltnisse,  Abfassung  der  Erkenntnisse  dritter

Instanz  in  selbigen  durch  das  Geheime  Ober-Tribunal.  29.  51.  —  welche  einen  Gegenstand  bis  zu
einhundert  Thalern  einschlieplich  betreffen,  Kompetenz  der  Gerichtsämter  in  selbigen.  27.  101.
Prüfungen,  der  Feldmesser  und  Nivellirer  durch  die  Oberbau-Deputation.  29.  19.  —  der  cvangelischgeistlichen
  Kandidaten,  durch  die  Konsistorien.  26.  5.
Pulvermagazine,  deren  Bewachung  vom  Militair  auch  bei  vorübergehender  Abwesenheit  der  Garnison.
29.  93.

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