Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Fuͤnftes  Sachregister.  1826.  bis  1830.  xLv

unrichtige  Waaren-Deklarationen.  29.  95.  —  für  Stempcl-Kontraventionen  bei  Wechseln.  30.  9.  10.
—  für  Uebertretungen  der  in  der  Verordnung  über  die  polizeilichen  Verhältnisse  des  Leinengewerbes  in
Schlesten  enthaltenen  Vorschriften.  27.  88.  89.  f.f.  —  für  Ucbertretungen  der  Königsberger,  Danuziger
  und  Elbinger  Börsen-Ordnungen.  27.  130.  —  30.  44.  f.  f.  —  30.  77.  f.f.  —  für  die  Uebertretungen
  der  Verordnungen  wegen  Einführung  gleicher  Wagengeleise;  #.  letztere.  —  für  verabschicdete
Militairpersonen  und  Civilbeamten  wegen  Vergehen,  deren  Ausdchnung  auf  den  Verlust  von  Titeln  und
sonstigen  Diensiprädikaten.  30.  2.  —  deögl.  bei  beurlaubten  Landwehr-Offizieren  auf  den  Verlust  der  Offizier-Charge.
  30.  80.  —  für  Soldaten  wegen  Diebstähle  an  Sachen  ihrer  Kameraden.  29.  126.  —
des  falschen  Eide,  treffen  auch  Mennonitcn,  wenn  sie  die  statt  des  Eides  mittelst  Handschlages  abzugebende
  Versicherung  mißbrauchen.  27.  28.  —  .  auch  Forfistrafen,  Geldstrafen.

Strasgesetzbuch,  franzssisches,  Amwendung  der,  Artikel.  40  1.  desselben  bestimmten  Strafen  auf  die
Verfälschung  versiegelter  und  mit  Etiquetten  versehenen  Geldbeutel,  Geldpakete  und  Geldrollen.
26  2

Strafrecht,  der  Patrimonial-Gerichtsherren,  ohne  Juziehung  ihrer  Gerlchtshalter,  bei  geringeren  Polizei-Vergchungen
  und  Verbrechen.  27.  26.

Straßen-Blastergeld,  s.  Steinpftastergeld-Tarif.

Strom-Bauten,  über  die  Grenzen  eines  Regierungsbezirks  hinaus,  dazu  ressortiren  die  Vorsthläge  von
dem  Ober-Prästdenten.  26.  2.

Syubalternen-Beamte,  (.  Regierungs-Subalternen  und  Justiz-Subalternen-Beamte.

Subhastationen,  gerichtliche,  bepfandbriefter  Güter,  deren  Einleitung  auf  Antrag  der  Kredit-Dircktionen,
  ohne  vorgängiges  Erkenntniß.  29.  22.  —  f.  übrigens  Güter,  Grundstücke.

Suhl,  Stadt,  f.  Schleusingen,  Kreis.

Superintendenten,  deren  Anstellung  und  Einführung.  26.  6.

Suspension  ab  oflicio,  (.  Amto-Suspenston.

T.

Taback,  inländischer,  Entrichtung  der  Steuer  von  selbigem  nach  der  Größe  der  alljährlich  mit  selbigem
bepflanzten  Grundfläche,  in  vier  Abstufungen  (Klassen),  zufolge  der  allerhöchsten  Kabincts-Ordre
vom  29  ten  März  1828.  —  28.  39.  —  die  früheren  über  die  Versteuerung  desselben  und  über  die
Erhebungs-Kontrolen  gegebenen  Bestimmungen  sind  aufgehoben.  28.  39.

Tapiauer  Baumgeld,  dessen  Aufhebung.  28.  41.  —  desgl.  des  dortigen  Jolls  von  Gemüfekähnen;
  ebendafs.

Tarifs,  für  die  Erhebung  von  Chausscegeldern,  Fährgeldern,  Stein-Pflastergeld  2c.,  s.  diese.

Taxatoren,  vereidete,  deren  Anstellung  bei  öffentlichen,  ftlädtischen  Pfand-Leihanstalten.  26.  81.

Templiner  Kanal,  (.  Kanalgefülle.

Testamente,  (letztwillige  Verordnungen),  Kompetenz  der  Gerichtoämter  rückschtlich  derselben.  27.  101.

Thaler,  soll  im  Handel  und  Verkehr,  bei  öffentlichen  Verhandlungen  2c.,  nicht  anders  als  zu  30  Silbergroschen
  berechnet  werden.  26.  116.  —  30.  3.  22.  —  fH.  auch:  Kronenthaler.

Theatralische  Vorstellungen,  zu  selbigen  ertheilen  die  Ober-Präsidenten  die  Konzessionen.  26.  4.

Titel,  verabschiedeter  Militairpersonen  und  Clvilbeamten,  Erkennung  auf  deren  Verlust  bei  Vergehen,
welche  früher  deren  Dienstentsetzung  zur  Folge  gehabt  haben  würde.  30.  2.  —  kaufmüännischer  Mitglieder
  bei  Handelsgerichten,  können  solche  auch  nach  ihrer  Ausscheidung  fortführen.  30.  110.

Titulus  possessionis,  (.  Besitztitel.

Todeserklärungen,  der  aus  den  Kriegen  von  1806.  bis  1815.  nicht  zurückgekehrten  Personen,  abgekürztes
  Verfahren  rücksichtlich  derselben.  28.  93.  —  durch  selbige  erhalten  in  den  Rheinprovinzen
die  Ehefrauen  das  Recht,  die  Treimung  der  Ehe  durch  den  Beamten  des  Civilstandes  aussprechen  zu
lassen.  28.  94.

Torf,  s.  Brenumaterialien.

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