Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

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(No. 1243.) Allerhschste Kabinetsorder vom 1 Aten April 1830. über die Ausschließung der 
Oeffentlichkeit der Verhandlungen über Münzverbrechen. 
D. das öffentliche Verfahren der Gerichte in den Rheinprovinzen in den Unter- 
suchungen über Anfertigung, Verfälschung, Einführung und Verbreitung von 
Münzen, Papiergeld und sonstigen zum öffentlichen Umlauf vom Staate bestimmten 
Papieren, das Wohl des letzteren gefährden kann, so bestimme Ich hierdurch 
auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom Z1sten März c., daß in Fällen dieser 
Art die Oeffentlichkeit ausgeschlossen und dabei eben so verfahren werden soll, 
wie dieses in Meiner Verordnung vom 31sten Januar 1822. bereirs in Ansehung 
der Vergehen gegen die Sitten vorgeschrieben ist. Sie haben diese Bestimmung 
durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Potsdam, den 14ten April 1830. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staatsminisler, General der Infanterie Graf von Lottum 
und Graf von Danckelman. 
  
No. 1211.
	        
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