Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1831. (22)

200 
  
Gewicht Abgabensaͤtze 
Benennung der Gegenstaͤnde. oder beim v r 
Eingang. [Ausgang Gewicht: 
5 Anzahl. Xtbi. Cat. Kl. Sar.] Pfund. 
18 in Kisten. 
d) Papiertapetbttteen. 1 Zentn. 7 10 — + in SElen- 
e#) Buchbinder-Arbeiten aus Papier und Pappe, ½ in Bauen. 
auch grobe lackirte Waaren aus diesen Urstoffen! Zentn.10 ——n Kilten 
28Pelzwerk, * 7 aher- 
#a) halbgares (ungeschlichtetes), auch ganz gare 
behaarte Ziegen-, Schaaf= und Lammerfelle 
Ceinschließlich der Schmaschen und Baranken), 
ingleichen fertige nicht überzogene Schaafpelze Zentn. 6—— 
b) Andere, zu Kleidungssiücken, Decken und derglei- 1 11 in Fasern 
chen nicht verarbeitete Rauchwaaren, auch atail 
Pelzfutter und Besaͤtze . . .. .. ....... .... S3Zentn10 —— · 
c)FektigeKürschnekarbeiken,als:überzogene 
Pelze, Muͤtzen, Handschuhe, Decken u. dgl. m. . Zentn.2? — — 
29|Schießpulbben ... 1 ZentlW4 5äern. 
30| Seide und Seidenwaaren. 
a) Gefärbte, auch weiß gemachte Seide oder Flo- 
retseide (gezwirnt oder ungezwirnt), auch Zwirn 
aus roher Sede. .. 1 Zentn.c.d.. —' 4. Stt: 
b) Seidene Zeug= und Strumpfwaaren, Tücher n Bauen. 
(Shawls), Baͤnder, Blonden, Spitzen, Petinet, 
Flor (Gaze), Posamentier-, Knopfmacher-, 
Sticker= und Putzwaaren; Gespinnst und Tres- 
senwaaren aus Metallfäden und Seide, außer 
Verbindung mit Eisen, Glas, Holz, Leder, 
Messing und Stahl; Gold= und Silbersloffe; 
endlich obige Waaren aus Floretseide (bourre r„ 
de soic), oder Seide und Floretseide. tPfund —4 en Sisten. 
I) Alle obigen Waaren, in welchen außer Seide und 
Floretseide auch andere Spinnmaterialien: 
Wolle oder andere Thierhaare, Baumwolle, 
Leinen, einzeln oder verbunden, enthalten sind. 1fund5T□t 
31Seife, 
a) grüne und schwazze 1 Jentn 1— h 
b) gemeine weife . . . . ... 1 Zentn.) 320 — Bahln. 
c) feine, in Taͤfelchen und Kugeln . ... . . . .. . . .. 1Zentn.) 10, —— Its in Kisten. 
32 Spielkarten von jeder Gestalt und Groͤße sind 
zum Gebrauche, im Lande, einzuführen verboten. 
  
  
  
  
  
  
  
Werden
	        
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