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3ooo fl. mit 1500 fl. auf die in deren-Testamente
vom 4. Dec. 1812 verorde
nete Weise samt Zinsen à 5 pCt. von
der Erbschafts-Antretung an, nicht weolger
die der Antin vermachten, und
Verselben noch nicht erweislich zugestellten
Fahrulß-Stäcke binnen 30 Tagen
berauszugeben, unter Compensation der
Kosten;
5. In der Appellatlonssache von dem vormaligen
Sradtgerichte Stuttgart zwischen
don Schuhmachern Johenn Wagner
und Friedrich Sezer daselbst, jetzt den
Eeben des Letztern, Bekl., Anten, und
dem Schuhmacher Johann Friedrich
Bulling zu eudwigsburg, Kl., Aten,
eine Forderung aus einem Schuhe-bleferungs-Akkorde
betreffend, ist durch einen
ram 3. Inl. gefällten, und nach berichtigter
kegitimation den Anwälten den
12. Sept. zugestellten Bescheld unter
Aafbebung des erstrichterlichen Urthells
erkannt worden, daß die Beklagten, Anten,
annoch mit dem Bewels ihrer Einreden
binnen einer zerstsrlichen Frisk
von 45 Tagen zu p##ren seyen; der Kesten-Punkt
wurde ausgesetzt.
77. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis.
1.) TCriminal-Senat.
Am 1. September wurden verurtheilt:
1. Auf dle zu Balingen stattgehabte Untersuchung:
a)Jung Johennes Germ von Eblagen,
wegen Thellnahme an Schlaghändeln,
und blerdurch veranlaßter gesährlichen
Verwundvung des Strumpfwebers-Gesellen
Caspar Kaseus, sodann wegen
thätlicher Widersetzlichkelt gegen die
Holizei und Verbal-Injurien, neben
Verurtheilung in sämtliche Kur-Kosten
des gedachten Kaseus, so wie in selne
eigene Arrest-Azungs= und der Untersuchungs-Kosten
zu vlermonet.
licher Festungs= Arbeltsstrase, sodann
b) der gewesene Seldat Christian Eisenbeis,
von Ebingen, wegen bewaßneter
Wldersetzlichkelt gegen die Yollzel, auch
wegen ausgestoßener gefährlicher Drehungen
gegen einen Pollzeldlener, s
wie wetzen Berbal= Injurlen gegen den
Amtsbürgermelister Kaufmann, unter
Verurtheflung in seine Arrest-Azungsund
der Untersuchungh- Kosten zu