Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1831. (22)

VI 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgege- 
ben zu 
Berlin. 
In hal t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1831. 
5. Juli. 
12. 
14. 
18. 
1. August. 
10. 
17. 
1831. 
27. Juli. 
9. August. 
24. Septbr. 
4. Oktober. 
24. Septbr. 
  
  
Tarif für die Abgaben beim Waaren-Transporte 
auf dem Rheine. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Förmlich- 
keiten der Testaments-Eriichtung bei denjenigen 
Personen, welche sich in den wegen ansteckender 
Krankheiten gesperrten Hausern, Straßen oder 
Gegenden aden- 
Allerhöchste Kabinersorder, betreffend die Deklara-- 
tion des &. 3. des wegen der Verpflichtung zur 
Vorspannleistung erlassenen Regulativs vom 
29sten Mai 1810. hinsichtlich der Luxuspferde. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wodurch die Vorschriften 
der allgemeinen Gerichtsordnung Th. I. Tit. 28. 
& 1. und 15., wegen Zuläfsigkeit des Erekutio- 
Prozesses und der Zinsmandate aus hypotheka- 
rischen Schuld-Instrumenten, die auf zweiseitigen 
Verträgen beruhen, deklarirt werden. 
Allerhöeh#e Kabineksorder, die Stempelfreiheit der 
zur Abwehrung der Cholera nach der Verordnung 
vom 5ten April 1831. auözustellenden Gesund- 
heits-Akteste betreffend. 
Allerhöchste Kabinetsorder, bekreffend die Sistirun 
der hinsichtlich solcher Individuen, welche sl# 
in den wegen anfleckender Krankheiten gesperrten 
Häusern, Straßen oder Gegenden besnern, zu 
erlassenden Kontumazial-Bestimmungen und 
Prklusionen. 
Dieeseitige Ministerial-Erkläkrung, betreffend die 
Anusdehnung der im Jahre 1824. zwischen der 
Krone Preußen und dem Herzogthume Sachsen- 
Hildburgbausen abgeschlossenen Ueberein- 
kunft, wegen Untersuchung und Betrafung der 
in den Grenzwaldungen verübten Forstfrevel, auf 
den gegenwär#igen Länderbestand von Preußen 
und Sechsen-r einingen-Hildburghausen. 
Allerhöchste Kabinetsorder, die Erhalkung der 
Landtagsfähigkeit ritterschaftlicher Güter nach 
Ablösung der Reallasten betreffend. 
Uebereinkunft zwischen Preußen und Sachsen- 
Weimar-Eisenach wegen Ausführung der 
Artikel 3. und 7. des Staatsvertrages vom 11ten 
Februar 1831. und wegen Erledigung einiger an- 
derweiten vorläufig getroffenen Verabredungen. 
Allerhöchste Kabinetsorder, über Erweiterungen 
der nachgelassenen Abfindungen wegen der Brau- 
malzsteuer, und über die bedingte Julässigkeit 
der Erhebung dieser Steuer im Wege der 
Mahlsteuer. 
Erklä- 
  
10 
11 
11 
12 
11 
11 
13 
14 
13 
  
1297 
1299 
1306 
1301 
1307 
1310 
1308 
  
151—454 
156 
170 
157 
170 
157 
158 
171 
175—183 
173
	        
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