VI
Datum
des
Gesetzes 2c.
Ausgege-
ben zu
Berlin.
In hal t.
Nr.
des
Stücks.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1831.
5. Juli.
12.
14.
18.
1. August.
10.
17.
1831.
27. Juli.
9. August.
24. Septbr.
4. Oktober.
24. Septbr.
Tarif für die Abgaben beim Waaren-Transporte
auf dem Rheine.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Förmlich-
keiten der Testaments-Eriichtung bei denjenigen
Personen, welche sich in den wegen ansteckender
Krankheiten gesperrten Hausern, Straßen oder
Gegenden aden-
Allerhöchste Kabinersorder, betreffend die Deklara--
tion des &. 3. des wegen der Verpflichtung zur
Vorspannleistung erlassenen Regulativs vom
29sten Mai 1810. hinsichtlich der Luxuspferde.
Allerhöchste Kabinetsorder, wodurch die Vorschriften
der allgemeinen Gerichtsordnung Th. I. Tit. 28.
& 1. und 15., wegen Zuläfsigkeit des Erekutio-
Prozesses und der Zinsmandate aus hypotheka-
rischen Schuld-Instrumenten, die auf zweiseitigen
Verträgen beruhen, deklarirt werden.
Allerhöeh#e Kabineksorder, die Stempelfreiheit der
zur Abwehrung der Cholera nach der Verordnung
vom 5ten April 1831. auözustellenden Gesund-
heits-Akteste betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, bekreffend die Sistirun
der hinsichtlich solcher Individuen, welche sl#
in den wegen anfleckender Krankheiten gesperrten
Häusern, Straßen oder Gegenden besnern, zu
erlassenden Kontumazial-Bestimmungen und
Prklusionen.
Dieeseitige Ministerial-Erkläkrung, betreffend die
Anusdehnung der im Jahre 1824. zwischen der
Krone Preußen und dem Herzogthume Sachsen-
Hildburgbausen abgeschlossenen Ueberein-
kunft, wegen Untersuchung und Betrafung der
in den Grenzwaldungen verübten Forstfrevel, auf
den gegenwär#igen Länderbestand von Preußen
und Sechsen-r einingen-Hildburghausen.
Allerhöchste Kabinetsorder, die Erhalkung der
Landtagsfähigkeit ritterschaftlicher Güter nach
Ablösung der Reallasten betreffend.
Uebereinkunft zwischen Preußen und Sachsen-
Weimar-Eisenach wegen Ausführung der
Artikel 3. und 7. des Staatsvertrages vom 11ten
Februar 1831. und wegen Erledigung einiger an-
derweiten vorläufig getroffenen Verabredungen.
Allerhöchste Kabinetsorder, über Erweiterungen
der nachgelassenen Abfindungen wegen der Brau-
malzsteuer, und über die bedingte Julässigkeit
der Erhebung dieser Steuer im Wege der
Mahlsteuer.
Erklä-
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