Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1831. (22)

IV

 

Datum
des
Gesetzes  2c.

Ausgegeben
  zu

Berlin.

In  h  a  l  t.

Nr.
des
Stücks.

Nr.
des  Gesetzes.



Seite.

 

1831.
W.  Febr.

12.  März.

12.  —

31.  —

12.  April.

16.

1831.
5.  März.

9.  April.

10.  Mai.

26.  März.
9.  April.

8.  Juli.
.  —

10.  Mai.

26.  August.

 

 

Erkldrung,  wegen  Abanderung  des  #.  3.  der
zwischen  der  Königl.  Preußischen  und  der  Großherzogl.
  Mecklenburg-Schwerinschen  Regierung
  im  Jahre  1811.  abgeschlossenen  Konvention,
  wegen  wechselseitiger  Vu#altung  und  Auslieserung
  der  Vagabunden.

Publikations-Patent  über  die  von  der  deutschen
Bundes-Versammlung  unterm  10ten  Februar
  1831.  angenommene  allgemeine  Kartel-Konvention.


Nachträgliche  Erklärung  in  Betreff  der  zwischen
der  Königl.  Preußischen  und  der  Fürstlich-Waldeckschen
  Regierung  im  Jahre  1822.  verabredeten
  Maaßregeln  zur  Verhütung  der  Forstfrevel
  in  den  Grenzwaldungen,  rücksichel  der
exekutiven  Beitreibung  der  Holzwerths=  und
Schadens-Ersatzgelder.

Allerhächst  Kabinetsorder,  wegen  Einführung  der
revidirten  Städte-Ordnung.

Städte-Ordnung  für  die  Preußische  Monarchie.

Instruktion  behufs  der  Geschaftsführung  der  Stadtverordneten.


Verordnung  über  die  Einführung  der  Stdte-Ordnung
  in  den  mit  der  Monarchie  wieder  und
neu  vereinigten  Provinzen  und  Landestheilen.

Allerhöchste  Kabinetsorder  über  die  Abänderung  der
Fristen  aus  den  Messen  zu  Naumburg.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  wegen  Verlängerung
der  Anmeldungsfrist  für  die  Fideikommiß-Anwarter
  in  den  Landestheilen  des  ehemal.  Großherzogthums
  Berg  bis  zum  30sten  April  1832.

Allerböchste  Kabinetsorder,  die  Ernennung  des
Geheimen  Regierungsraths  von  Lamprecht
zum  vierten  Mitgliede  der  Hauptverwaltung  der
Staatsschulden  betreffend.

Uebereinkunft  zu  Mainz,  unter  den  Uferstaaten  des
Rheins  und  auf  die  Schiffahrt  dieses  Flusses  sich
beziehende  Ordnung.  (nebst  Beil.

Bekanntmachung  der  nachträglichen  Erklärung  vom
12ten  März  1831.  in  Beziehung  auf  das  mit
der  Fürstl.  Waldeckschen  Regierung  bestehende
Abkommen  zur  Verhütung  der  Vorfifrevel  in  den
Grenzwaldungen.

Vertrag  zwischen  Sr.  Majestät  dem  Könige  von
Preußen  und  Sr.  Durchlaucht  dem  Fürsten  zu
Waldeck  und  Pyrmont,  über  die  Vereinigung
des  Fürstenthums  Waldeck  mit  den  westl.  Preußischen
  Provinzen  zu  einem  Zollsysteme.

 

10

12

 

1276

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1285

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1291

1296

1303

 

1—44

10—  33
34—37

37—40

73—151

159—168.