Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1831. (22)

VI

 

Datum

des
Gesetzes  2c.

Ausgegeben
  zu
Berlin.

In  hal  t.

Nr.
des
Stücks.

Nr.
des  Gesetzes.


Seite.

 

1831.
5.  Juli.

12.

14.

18.

1.  August.

10.

17.

1831.
27.  Juli.

9.  August.

24.  Septbr.

4.  Oktober.

24.  Septbr.

 

 

Tarif  für  die  Abgaben  beim  Waaren-Transporte
auf  dem  Rheine.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  betreffend  die  Förmlichkeiten
  der  Testaments-Eriichtung  bei  denjenigen
Personen,  welche  sich  in  den  wegen  ansteckender
Krankheiten  gesperrten  Hausern,  Straßen  oder
Gegenden  aden-Allerhöchste

  Kabinersorder,  betreffend  die  Deklara--tion
  des  &.  3.  des  wegen  der  Verpflichtung  zur
Vorspannleistung  erlassenen  Regulativs  vom
29sten  Mai  1810.  hinsichtlich  der  Luxuspferde.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  wodurch  die  Vorschriften
der  allgemeinen  Gerichtsordnung  Th.  I.  Tit.  28.
&  1.  und  15.,  wegen  Zuläfsigkeit  des  Erekutio-Prozesses
  und  der  Zinsmandate  aus  hypothekarischen
  Schuld-Instrumenten,  die  auf  zweiseitigen
Verträgen  beruhen,  deklarirt  werden.

Allerhöeh#e  Kabineksorder,  die  Stempelfreiheit  der
zur  Abwehrung  der  Cholera  nach  der  Verordnung
vom  5ten  April  1831.  auözustellenden  Gesundheits-Akteste
  betreffend.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  bekreffend  die  Sistirun
der  hinsichtlich  solcher  Individuen,  welche  sl#
in  den  wegen  anfleckender  Krankheiten  gesperrten
Häusern,  Straßen  oder  Gegenden  besnern,  zu
erlassenden  Kontumazial-Bestimmungen  und
Prklusionen.

Dieeseitige  Ministerial-Erkläkrung,  betreffend  die
Anusdehnung  der  im  Jahre  1824.  zwischen  der
Krone  Preußen  und  dem  Herzogthume  Sachsen-Hildburgbausen
  abgeschlossenen  Uebereinkunft,
  wegen  Untersuchung  und  Betrafung  der
in  den  Grenzwaldungen  verübten  Forstfrevel,  auf
den  gegenwär#igen  Länderbestand  von  Preußen
und  Sechsen-r  einingen-Hildburghausen.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  die  Erhalkung  der
Landtagsfähigkeit  ritterschaftlicher  Güter  nach
Ablösung  der  Reallasten  betreffend.

Uebereinkunft  zwischen  Preußen  und  Sachsen-Weimar-Eisenach
  wegen  Ausführung  der
Artikel  3.  und  7.  des  Staatsvertrages  vom  11ten
Februar  1831.  und  wegen  Erledigung  einiger  anderweiten
  vorläufig  getroffenen  Verabredungen.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  über  Erweiterungen
der  nachgelassenen  Abfindungen  wegen  der  Braumalzsteuer,
  und  über  die  bedingte  Julässigkeit
der  Erhebung  dieser  Steuer  im  Wege  der
Mahlsteuer.

Erklä- 



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