VIII
Datum
des
Gesetzes 2c.
Ausgege-
ben zu
Berlin.
In h a l t.
Nr.
des
Stücks.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1831.
30. Oktbr.
31. —
6. Novbr.
15. —
16. —
B. —
4. Dezbr.
17.
1831.
20. Dezbr.
20. —
2W. Dezbr.
31. —
31. —
31. —
28. Nopbr.
28. Nopbr.
Verordnung, betreffend die Einführung gleicher
Wagengeleise in denjenigen Theilen des Pom-
merschen Provinzial-Verbandes, in welchen die
Verordnung vom 14ten März 1805. nicht ein-
geführt ist.
Allerhöchste Kabinetsorder, über die Verossüchtung
ihrer Grundstücke.
Allerhöchste Kabinetsorder, das gerichtliche Ver-
sahren gegen Gemüthskranke in der Rheinprovinz
betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Moda-
litäten der Exekution in das Mobiliar der im
wirklichen Dienste stehenden Unteroffiziere und
gemeinen Soldaten, so wie der Militair-Beamten
seden Ranges.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Wiederaufnahme
der associationsf4higen Güter der Altmark in den
Kreditverband der Kur= und Neumark.
Immediat-Bericht des Staats-Ministeriums über
die genauere Beobachtung der Grenzen zwischen
landeshoheitlichen und Peralischen Rechtsver-
hältnissen.
Allerhöchste Kabinetsorder, wonach bei JZahlun-
en an die Staatskassen in Silbergelde, auch
Zrieprichsdoor zum Kourse von 5“ Rthlr. ange-
nommen werden sollen.
Allerhöchste Kabintsorder, wegen Bestrafung der
Schiffer, welche Schiffsleute ohne looßten
heuern, oder unwahre Losscheine ausstellen.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die genauere
Beobachtung der Grenzen zwischen landeshoheit-
lichen und sierallschen Rechtsverhältnissen.
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen verlängerten
Kapital-Indults für die Ost= und Westpreußische
Landschaft. ·
der Eigenthümer zur Berichtigung des Besitztitels
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(Anl.)
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