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troffenen Aenderung des Lehrplanes als ein Uebelstand empfunden
worden, daß in den drei Jahreskursen der untersten Klassen je eine
neue fremde Sprache in den Unterricht eingeführt wird, in Sexta
die lateinische, in Quinta die französische, in Quarta die griechische.
Da überdies in Quarta der Beginn des mathematischen und des
eigentlich historischen Unterrichtes hinzutritt, so erklärt sich daraus,
daß ein erheblicher Theil der Schüler einer längeren Dauer des
Aufenthaltes in Quarta bedarf oder die Ouarta überhaupt nicht
überschreitet.
Ferner läßt sich von dem naturbeschreibenden Unterrichte an
Gymnasien ein befriedigender Erfolg nicht erwarten, nachdem durch
die Lehreinrichtung von 1856 derselbe in Quarta unterbrochen wird
und selbst für Sexta und QOuinta ein gänzliches Aufgeben dieses
Unterrichtes den Schulen gestattet ist. Dazu kommt, daß überdies
dem physikalischen Unterrichte in Secunda nur eine wöchentliche
Lehrstunde zugewiesen ist. Die hieraus sich ergebende Beeinträchtigung
der naturwissenschaftlichen Elementarbildung trifft
diejenigen, welche dem naturwissenschaftlichen oder einem damit zusammenhängenden
Studium sich später widmen, noch nicht einmal
so nachtheilig, als alle die anderen, deren Berufsstudium keinen
Anlaß giebt zur Ausfüllung dieser Lücken.
Dem an erster Stelle bezeichneten Uebelstande läßt sich nicht
dadurch abhelfen, daß der Unterricht im Französischen, wie dies vor
1856 der Fall war, auf die Klassen von Tertia aufwärts beschränkt
werde. Das Gymnasium ist allen seinen Schülern, nicht bloß denen,
welche etwa schon aus den mittleren Klassen abgehen, die zeitigere
Einführung in diese, für unsere gesammten bürgerlichen und wissenschaftlichen
Verhältnisse wichtige Sprache unbedingt schuldig. Dagegen
läßt sich der Beginn des griechischen Unterrichtes, unter annähernder
Beibehaltung der Gesammtzahl der ihm jetzt am Gymnasium
gewidmeten Lehrstunden, auf Tertia verlegen, ohlte dadurch
den Erfolg desselben zu beeinträchtigen, sofern dafür gesorgt wird,
daß in der grammatischen Seite des Unterrichtes gegenüber der Lektüre
das richtige Maß eingehalten wird. Durch diese Aenderung
wird nicht nur für die Entwickelung des naturbeschreibenden Unterrichtes
der erforderliche Raum beschafft, sondern es werden zugleich
die Lehrpläne der Gymnasien und Realschulen 1. Ordnung für die
drei untersten Jahreskurse einander so angenähert, daß bis zur Versetzung
nach Untertertia der Uebergang von der einen Kategorie der
Schulen zu der anderen unbehindert ist. Die daraus sich ergebende
Folge, daß erst nach dreijährigem Schulbesuche die Entscheidung
für Gymnasium oder Kealschule 1. Ordnung erforderlich ist, wird
um so beachtenswerther erscheinen, wenn man in Betracht zieht,
daß an 150 Orten nur gymnasiale, an 81 Orten nur realistische
Anstalten mit lateinischem Unkerrichte bestehen.