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.) Des Departements des Innern:
Der Regierung für den Neckar-Kreis.
Wamnung, die vermeintliche Erbschaft des im Jahr 162:6 zu Hamburg verstorbenen Feldmarschalls
der vereinigten Niederlande, Paul Würz, Varons von Oruhelm, betreffend.
Den diesseitigen Staats-Angehbrigen,
welche als vermeintliche Anverwandte des
im Jahr 1676 zu Hamburg gestorbenen
Feld-Marschalls der vereinigten Niederlande,
Paul Würz, Barons von Ornholm
aus Hußem, dessen angeblich sehr beträchtliche,
auf der Waisenkammer zu Amsterdam
nech unvertheilt hinterlegte, Verlassenschaft
aus dem Intestat-Erbfolge-Recht
in Anspruch nehmen zu bönnen sich beglaubigt,
und in dieser Vermuthung dle
Verwendung der diesseitigen Regierung
für ihre Erbschafts-Ansprüche nachgesuchr
baben, wurde schon früher die Belehrung
ertheilt, daß die Nachweisung ihrer Anverwandtschaft
mit dem besagten Feld-Marschall
nicht nur vielen Schwierigkeiten unterworfen
sey, sondern daß auch diese Nachweisung
selbst aus dem Grunde für sie nußlos
bleiben werde, weil der Feld-Marschall
Paul Würz mit Hinterlassung eines Testaments
gestorben sey, in welchem er seine
Haushälterin, Johanna van der Planken,
zur Universal-Erbin seines ganzen, gegen
50, voo fl. betragenden Vermögens eingesetzt
habe, und der hierüber zwischen den
nächsten Intestat= Erben und der Testaments-Erbin,
Johanna van der Planben,
entstandene Rech:zestreit durch einen, von
dem vormaligen Katserlichen Reichs-Hofrathe,
als oberster Justiz-Behbrde genehmigten,
Vergleich beigelegt, und auf des
sen Grundlagen die Paul Wurz'sche Verlassenschaft
zwischen denselben schon vor
mehr als hundert Jahren vertheilt worden
und somit kein Objekt einer Erbschaft mehr
—
Die jetzt als Geschäftsfährer der Paul
Wüörz'schen Rachlassenschüsts-Sache ausgetretenen
Wilhelm Nötling von Memmingen
und Carl Ferdinand Rölling zu
Plochingen haben nun auch in einer neuc
ren Eingabe ihre volle Ueberzeugung ausgesproch'n,
daß von einer Vererbung dieser
schon längst vertheilten Verlassenschaft
nun nicht mehr die Rede seyn könne, sie
beglaubigen sich aber, den der Johanna
van der Planken durch den Vergleich mit
den Intestat-Erben zugekommenen und
durch derselben kurz darauf erfolgten Top
an ihre uneheliche Tochter, Bertha van
der Planken vererbten und angeblich