Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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.)  Des  Departements  des  Innern:
Der  Regierung  für  den  Neckar-Kreis.

Wamnung,  die  vermeintliche  Erbschaft  des  im  Jahr  162:6  zu  Hamburg  verstorbenen  Feldmarschalls
der  vereinigten  Niederlande,  Paul  Würz,  Varons  von  Oruhelm,  betreffend.

Den  diesseitigen  Staats-Angehbrigen,
welche  als  vermeintliche  Anverwandte  des
im  Jahr  1676  zu  Hamburg  gestorbenen
Feld-Marschalls  der  vereinigten  Niederlande,
  Paul  Würz,  Barons  von  Ornholm
aus  Hußem,  dessen  angeblich  sehr  beträchtliche,
  auf  der  Waisenkammer  zu  Amsterdam
  nech  unvertheilt  hinterlegte,  Verlassenschaft
  aus  dem  Intestat-Erbfolge-Recht
in  Anspruch  nehmen  zu  bönnen  sich  beglaubigt,
  und  in  dieser  Vermuthung  dle
Verwendung  der  diesseitigen  Regierung
für  ihre  Erbschafts-Ansprüche  nachgesuchr
baben,  wurde  schon  früher  die  Belehrung
ertheilt,  daß  die  Nachweisung  ihrer  Anverwandtschaft
  mit  dem  besagten  Feld-Marschall
  nicht  nur  vielen  Schwierigkeiten  unterworfen
  sey,  sondern  daß  auch  diese  Nachweisung
  selbst  aus  dem  Grunde  für  sie  nußlos
  bleiben  werde,  weil  der  Feld-Marschall
Paul  Würz  mit  Hinterlassung  eines  Testaments
  gestorben  sey,  in  welchem  er  seine
Haushälterin,  Johanna  van  der  Planken,
  zur  Universal-Erbin  seines  ganzen,  gegen
  50,  voo  fl.  betragenden  Vermögens  eingesetzt
  habe,  und  der  hierüber  zwischen  den

nächsten  Intestat=  Erben  und  der  Testaments-Erbin,
  Johanna  van  der  Planben,
entstandene  Rech:zestreit  durch  einen,  von
dem  vormaligen  Katserlichen  Reichs-Hofrathe,
  als  oberster  Justiz-Behbrde  genehmigten,
  Vergleich  beigelegt,  und  auf  des
sen  Grundlagen  die  Paul  Wurz'sche  Verlassenschaft
  zwischen  denselben  schon  vor
mehr  als  hundert  Jahren  vertheilt  worden
und  somit  kein  Objekt  einer  Erbschaft  mehr
—

Die  jetzt  als  Geschäftsfährer  der  Paul
Wüörz'schen  Rachlassenschüsts-Sache  ausgetretenen
  Wilhelm  Nötling  von  Memmingen
  und  Carl  Ferdinand  Rölling  zu
Plochingen  haben  nun  auch  in  einer  neuc
ren  Eingabe  ihre  volle  Ueberzeugung  ausgesproch'n,
  daß  von  einer  Vererbung  dieser
  schon  längst  vertheilten  Verlassenschaft
nun  nicht  mehr  die  Rede  seyn  könne,  sie

beglaubigen  sich  aber,  den  der  Johanna

van  der  Planken  durch  den  Vergleich  mit

den  Intestat-Erben  zugekommenen  und

durch  derselben  kurz  darauf  erfolgten  Top

an  ihre  uneheliche  Tochter,  Bertha  van

der  Planken  vererbten  und  angeblich