Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Bezeichnung  der  Stellen)

Angabe  bei  den  für
ilitäranwärter
nicht  ausschließlich
bestimmten  Stellen,
in  welchem  Umfange
dieselben  vorbehalten
sind

Bezeichnung  der
Behörden  u.  s.  w.,  an
welche  die  Bewerbungen

zu  richten  sind

Bemerkungen

 

Adjunkten

Statusmäßige  Postgehilfen

*Oberkondukteure

*Oberpacker

*Oberbriefträger

*Obertelegraphenwärter

*Geldzähler  und

Kassadiener

*Statusmäßige  Bauzeichner

*Kondukteure

*  Packer

*Briefträger

Telegraphenwärter

*Bureaudiener

*  Depeschenboten-Obmänner

Bureaudienergehilfen

Briefträgergehilfen

Telegraphenwärtergehilfen

Heizer

Packetboten

Depeschenboten

Briefeinsammler

Postboten

Diätare  im  Expeditionsdienst
(Kassa=  und  Rechnungsgehilfen)

Diätare  im  Kanzleidienst
(Kanzleigehilfen)

Diätare  im  bautechnischen  Dienst
(Bauzeichner)

 

zur  Hälfte
zu  einem  Drittel
zu  drei  Vierteln

zu  zwei  Dritteln

zur  Hälfte
zu  drei  Vierteln

zwei  Dritteln

zu  zwei  Dritteln

5z#  zwei  Dritteln
zur  Hälfte
Ü  zu  zwei  Dritteln

zu  drei  Vierteln

zur  Hälfte

 

München,  den  19.  September  1899.

')  Diejenigen  Stellen,  welche  den  Militäranwärtern  vorbehalten,  aber  denselben  nur  im  Wege  des  Auf- 



Generaldirektion  der
k.  Posten  und
Telegraphen.

In  Vertretung:
Der  k.  Staatsrath:

Frhr.  v.  Raesfeldt.

 

rückens  bezw.  der  Beförderung  zuganglich  sind,  sind  mit  einem  bezeichnet.