Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1834. (25)

IV

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1834.

 

Datum
des

Gesetzesc

Ausgegeben

zu
Berlin.

Inh  a  k  t.

Nr.
des
Stuͤcks

Nr.
des  Gesetzes.


Seite.

 

1833.
Z1.  Dezbr.

1834.
10.  Jan.

26=26.



30.

1.  Febr.

1834.
16.  Jan.

13.  März.

13.
April.
14.

17.  Junl.

 

 

Verordnung,  wegen  Abänderung  des  im  Artikel  351.
ber  Rheinischen  Kriminal-Prozeßordnung
vorgeschriebenen  Verfahrens,  in  Beziehung  auf
bie  Abstimmung  unter  den  Geschwornen  und
den  Richtern  des  Assisenhofes.

Erkldrung  wegen  des,  zwischen  der  Königl.  Preußischen
  und  der  Regierung  des  Freistaats  Krakau
getroffenen  Uebereinkommens,  rücksichtlich  der  gegeuseitigen
  kosten  freien  Erledigung  gerichtlicher
Requisitionen  in  Armensachen.

Allerhochste  Kabineksorder,  betreffend  bie  Berechnung
des  Werthstempels  in  Konkurs=  und  iquidations-Prozessen.


Allerhöchste  Kabinctsorker,  wodurch  der  §.  5.  des
Rang-Reglements  vom  7ten  Februar  1817.  hinsichtlich
  des  Polizeipräsidenten  der  Haupeund
  Residenzstadt  Berlin,  modiffzirt  worden.

Allerhöchste  Kabiuctsorder,  wornach  in  der  Provinz
Westphalen  das  Nichteinziehen  zu  den  Uebungen
  des  ersten  Aufgebots  der  Landwehr  erst
nach  dem  zurückgelegten  33sten  Lebensjahre  stattfinden
  soll.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  die  Verleihung  der  Stäbtcordnung
  an  die  Stadt  Dortmund  betreffend.

Reglement  für  das  Königliche  Leihamt  zu  Berlin.

Allerhöchste  Kabinetsorder,  wegen  Erweiterung  des
Art.  Xl.  des  Zenfur-Gesetzes  vom  18ten  Oktober
  1819.,  hinsichtlich  der  in  Polnischer  Sprache
erscheinenden  Schriften.

Verorknung  über  das  Verfahren  bei  eintrekender
Mobilmachung  der  Armee  zur  Herbeischaffng
  der  Pferde  durch  kandlieferung.

Allerhochste  Kabineksorder,  die  Bestätigung  eines
Königlichen  Leihamtes  zu  Berlin.

Verordnung  über  die  Exekution  in  Civilsachen.

Verordnung  über  den  Subhastations=  und  Kaufgelder-biquidations-Prozeß.


Allerhöchste  Deklaration  über  die  Anwendbarkeit  der

76.  bis  79.  Tit.  10.  Thl.  2.  des  Allgemeinen
andrechts  auf  die  Anmaßung  geistlicher
Amtshandlungen.

Ministerial-Erklärung,  wegen  anderweiter  Verlängerung
  der  Konvention  vom  23ten  Juni  1821.,
das  Revisionsverfahren  auf  der  Elbe  betreffend,
  auf  cinen  Zeitraum  von  sechs  Jahren.

1

———.—

11

 

1498
1504

1505

1507
(mit  Anl.)

1515

 

 

17

19

19

23—30

55

56—59

23

31—38
39—46

69