Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

 

 

 

 

K  10  175
Festgesetzter
Cap.  8.  Vortrag  Betrag
I
Uebertrag  65  282  89
III.  b)  zur  Aukbesserung  des  unzureichenden  Einkommens  des  gesammten
  Lehrerpersonals  in  der  bisherigen  Weise.  170  990  26
)  zur  Gewährung  einer  Zulage  von  je  90  „X  an  alle  Verweser,
  weltliche  Lehrerinnen  und  Schulgehilfen  45  270  JK  —  —
d)  zur  Erhöhung  der  Verpflegungsbeiträge  für  die  Schulgehilfen
  bezw.  zur  Umwandlung  von  Ochilfen-  in  Verweserstellen
  2  700  —
Tit.  3.  Zur  Gewährung  von  Dienstelterezulesen  bach  d  den  Bestimmungen
  des  Budgets  der  XIX.  Finanzperiode  à  90  MA
für  die  wirklichen  Schullehrer  und  à  45  JX  für  die  ständigen
|  Verweser  und  weltlichen  Lehrerinnen  aus  Staatsfonds
·  433788Æ7HJ  —-«
  Tit.  4.  Beiträge  zur  Haltung  von  Schulgehilfen  5  000  —
ê%  Tit.  5.  Besondere  Remunerationen  und  Unterstützungen  für
das  aktive  Lehrer-Personal  3  100  —
Tit.  6.  Allgemeine  Beiträge  an  Schltasen:
3  a)  Unterstützung  der  Gemeinden  für  die  Personal=  und
D  Realexigenz  der  Schulen  im  allgemeinen  zum  Vollzuge
I  des  Schuldotationsgesetzes  vom  10.  November  1861  62  000—
b#)  zur  Förderung  des  weiblichen  Handarbeitsunterrichts  an
.  den  Volksschulen  in  ärmeren  Gemeinden  4000  —
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