Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

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(No. 1588.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 18ten März 1835.) die Einführung der redi- 
« dirten Staͤdteordnung in der Provinz Westphalen betreffend. 
N# Ich im Landtagsabschiede für die Westphälischen Provinzialstände 
vom 13ten Januar d. J. den Städten der Provinz Westphalen die revidirte 
Städteordnung vom 17ten März 1831. verliehen habe, veranlasse Ich Sie, den 
Ober-Präsidenten der Provinz mit den erforderlichen Anweisungen zu versehen, 
unter der Maaßgabe, daß er, wenn an einzelnen Orten Bedenken entgegenstehen, 
mit der Einführung daselbst noch Anstand nehme und weitere Instruktion des- 
halb nachsuche, über welche Ich Mir, dafern die Sache nicht im administrativen 
Wege erledigt werden kann, die unmittelbare Entschließung vorbehalte und Ih- 
ren gutachtlichen Bericht erwarte. Diesen Besehl haben Sie durch die Gesetz- 
Sammlung bekannt machen zu lassen. 
Berlin, den 18ten März 1835. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Minisier des Innern und der Polizei v. Rochow. 
 
	        
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