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zur Verbrennung uͤberwiesen. Gegenwaͤrtige Order ist in die Gesetzsammlung
aufzunehmen.
Berlin den 11. Dezember 1837.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staats= und Finanzminisier Grafen v. Alvensleben und die
Hauptverwaltung der Staarsschulden.
(No. 1854.)