Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Sechster Band. (6)

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Jahr  vorher  waren  die  Calenbergischen  Staͤnde  so  gutwillig
gewesen,  und  hatten  fuͤr  ihren  jungen  Herzog  mehr  gethan,
als  je  der  Alte  erhalten  konnte.  Sie  übernahmen  mit  einemmal
  276,000  Thaler  fürstlicher  Schulden  *),  und  da
sich  die  größeren  Städte  seit  fünfzig  Jahren  niemals  entzogen,
  da  nur  der  kleine  Verzug  geduldet  werden  mußte,  womit
  sich  die  Deputirten  derselben  bei  dem  versammelten
Landtage  erst  nur  auf  Hinterbringen  erklärten,  so  war  es
ein  eben  so  unzeitiger  als  gewaltiger  Rciz  ihrer  noch  nicht
erloschenen  Freiheitsliebe,  daß  der  Canzler  den  alten  Reversen
  Hohn  sprach,  daß  er  von  unveräußerlichen  fürstlichen
Hoheitsrechten  zum  Nachtheil  der  alten  Reverse  und  Privilegien
  redte,  und  gegen  die  bisherige  Verfassung  der
Stände  den  größeren  Städten  auch  ohne  ihren  Consens  blos
nach  der  Mehrheit  der  übrigen  Stimmen  eine  große  Last
aufbürden  wollte  **).  Ohne  eigene  Kenntniß  der  alten

sechs  Wochen  vorber  ausgestellten  Elzischen  Revers  ausser  dem
Fall  eines  kriegerischen  Angriffs  blos  Fräuleinsteuern,  allgemeine
  Reichs=  und  Türkenanlagen  vorbehalten  habe.  Die  fuͤrstlichen
  Räthe  bestunden  darauf,  daß  der  Herzog  kraft  habender
Regalien  und  gemeiner  geschriebener  Rechte  auch  ohne  ihren
Consens  diese  Steuern  erheben  könne.  Das  Resultat  war  endlich:
  das  Land  sollte  zwar  die  Steuern  aufbringen,  aber  die
Hebungsart  mußte  mit  den  Ständen  verabredet  werden,  und
auch  der  Ueberschuß  der  verwilligten  Anlage  floß  in  ihre  Casse.

*)  S.  den  zu  Elze  ausgestellten  fürstlichen  Nevers  vom  16.  Aug.
1594.

*%)  Die  größeren  Städte  wandten  sich  damals  ans  Cammergericht,
sollen  auch  16.  Aug.  1595  ein  Mandat  cum  clausula  gegen  den
Fürsten  erhalten  haben,  daß  er  von  der  Foderung  an  sie  abstehen
solle,  doch  kommt  noch  im  Landtagsobsch.  vom  Ereynholz  bei
Elze  8.  Apr.  1600  eine  Protestation  der  übrigen  Stände  vor,
daß  sich  die  größeren  Städte  von  der  1594  geschehenen  Uebernahme
  der  fürstl.  Schulden  nicht  trennen  dürften.