Contents : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

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Uebereinkunft

wegen

Erhebung  einer  Abgabe  von  Salz.

Die  Regierungen  von  Preusten,  Bayern,  Sachsen,  Württemberg,  Baden,
Hessen,  die  bei  dem  Thüringischen  Joll=  und  Handelovereine  betheiligten  Staaten,
Vramnschweg  und  Oldenburg,  von  dem  Wunsche  geleitet,  die  Veschränkungen,
denen  der  Aerkehr  mit  Salz  im  Gebiete  des  deutschen  Zoll-  und  Handelovereins
zur  Zeil  noch  unterliegt,  zu  beseitigen,  haben  zu  diesem  Zwecke  Verhandlungen
eröffnen  lassen,  wozu  als  Bevollmächsigte  ernannt  haben:

Se.  Majestät  der  König  von  Preußen:
Allerhöchst  Ihren  Geheimen  Deninangrah  Friedrich  Wilhelm  Alexander
Scheele  und
Merpcht  Ihren  Geheimen  Ober-Regierungsrath  Heinrich  Albert  Eduard
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e.  Mezesare  der  König  von  Bavern

Allerhöchsl  Ihren  Ober-  Jollrath,  !;  budwig  Garl  Gerbig;
e.  Majestät  der  König  von  Sach

Allerhöchst  Ihren  Geheimen  Fieturnn  *  Hans  von  Thümmel;
e.  Majestät  der  König  von  Württem
Allerhöchst  Ihren  Finanzrath  Karl  *8  Niecke;
.Koönigliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Baden:
Allerhöchst  Ihren  Ministerialrath  Eugen  Regenauer;
Königliche  Hoheil  der  Grostherzog  von  Hessen  und  bei  Rhein:
Allerhöchst  Ihren  Geheimen  Ober-Sleuerrath  vudwig  Wilhelm  Ewald;
bei  dem  Thüringischen  Zoll-  und  Handelsvereine  betheiligten  Somweraiue,
nämlich  außer  Sr.  Majestät  dem  Könige  von  Preußen:
Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Sachsen-Weimar-Eisenach,
e.  Hoheit  der  Herzog  von  Sachsen-Meiningen,

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