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von drei zu drei Wochen abwechslungsweise Predigt oder Catechisation gehalten.
Das größtentheils von Stiftungen herrührende Einkommen, worunter namentlich
auch noch Zehnt-Nubungen im Anschlage von 562 fl. begriffen sind, ist über Abzug
des gesehmäßigen Beitrags zum Geistlichen Besoldungs-Verbesserungsfonds nach den
Preisen des Sportel-Gesehes zu 1008 fl. berechnet.
Es werden wieder beseht werden:
4) Die katholische Pfarrei Steinberg, Oberamts und Dekanats Wiblingen,
welche im Marrorte und in einem Filialweiler 447 Pfarrgenossen begreift; das beständige
Einkommen aus eigenen Gütern, Zehnten, Grundgefällen und gestifteren
Gebühren belauft sich nach Abzug der Zinsen aus einem Provisoriums-Capital und
der jährlich hieran abzubezahlenden Rate von 150 fl. für jetzt auf 750 fl.;
5) die katholische Pfarrei Oberdorf, Oberamts und Dekanats Tettnang,
welche im Parrdorfe und in drei kleinen Filialweilern 330 Pfarrgenossen begreift,
und von eigenen Gütern, Zehnten, Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und
gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von 700 fl. gewährt;
6) die Caplanei zu Hirrlingen, Oberamts und Land-Dekanats Rottenburg,
womit die gewöhnlichen Caplanei-Obliegenheiten verbunden sind, und die an Garten-Ertrag,
Grundgefällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifreren Gebühren ein
beständiges Einkommen von 620 fl. hat.
Die Bewerber um diese drei Kirchenstellen haben sich innerhalb vier Wochen
vorschriftmäßig bei dem K. katholischen Kirchenrathe zu melden.