Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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von  drei  zu  drei  Wochen  abwechslungsweise  Predigt  oder  Catechisation  gehalten.
Das  größtentheils  von  Stiftungen  herrührende  Einkommen,  worunter  namentlich
auch  noch  Zehnt-Nubungen  im  Anschlage  von  562  fl.  begriffen  sind,  ist  über  Abzug
des  gesehmäßigen  Beitrags  zum  Geistlichen  Besoldungs-Verbesserungsfonds  nach  den
Preisen  des  Sportel-Gesehes  zu  1008  fl.  berechnet.
Es  werden  wieder  beseht  werden:

4)  Die  katholische  Pfarrei  Steinberg,  Oberamts  und  Dekanats  Wiblingen,
welche  im  Marrorte  und  in  einem  Filialweiler  447  Pfarrgenossen  begreift;  das  beständige
  Einkommen  aus  eigenen  Gütern,  Zehnten,  Grundgefällen  und  gestifteren
Gebühren  belauft  sich  nach  Abzug  der  Zinsen  aus  einem  Provisoriums-Capital  und
der  jährlich  hieran  abzubezahlenden  Rate  von  150  fl.  für  jetzt  auf  750  fl.;

5)  die  katholische  Pfarrei  Oberdorf,  Oberamts  und  Dekanats  Tettnang,
welche  im  Parrdorfe  und  in  drei  kleinen  Filialweilern  330  Pfarrgenossen  begreift,
und  von  eigenen  Gütern,  Zehnten,  Grundgefällen,  Capitalzinsen,  Besoldungen  und
gestifteten  Gebühren  ein  beständiges  Einkommen  von  700  fl.  gewährt;

6)  die  Caplanei  zu  Hirrlingen,  Oberamts  und  Land-Dekanats  Rottenburg,
womit  die  gewöhnlichen  Caplanei-Obliegenheiten  verbunden  sind,  und  die  an  Garten-Ertrag,
  Grundgefällen,  Capitalzinsen,  Besoldungen  und  gestifreren  Gebühren  ein
beständiges  Einkommen  von  620  fl.  hat.

Die  Bewerber  um  diese  drei  Kirchenstellen  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen
vorschriftmäßig  bei  dem  K.  katholischen  Kirchenrathe  zu  melden.