Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Signal-Ordnung

für

die  Bodenser-Schiffahrt.

Signal  Name  und  Bedeutung

Nr.  des  Signals.

Nebelsignal
der  Dansschift  im  See
(5§.  12  /  Ziff.  L1a).

Erkennungssignal
der  Dampfschiffe  auf  Kursfahrten
mit  geraden  Kursnummern“)

(§.  12,  Ziff.  Le)

 

Desgleichen
mit  ungeraden  Kursnummern?)
G.  12,  Ziff.  1c).

"*)  Es  batn  ge  tgerade  Nummern  die  Fahrten:

3—  Konstanz  direkt,
2.  Brehen—
3.  Konstanz—

 

5.  Alle  übrige

n  Fahrten  vom  sadelechchen  und  österreichischen  nach  dem  gegenüberliegenden  deutschen  Ufer.
*)  Es  baben  ungerade  Numm

indau-Friedrichshafen—Meersburg—  Konstanz,

Romanshorn—Rorschach—Bregenz,
1.  Ludwigshafen—Meersburg—Konstanz,

I.  Nebelfignale.

Sind  von  den  Dampfschiffen  stets  mit  der  D

Dreiklangpfeife  zu  geben.

Art  und  Weise  der
Signalisirung.

In  der  Minute  drei  langgezogene
Pfiffe  in  gleichen  Zwischenpausen.

 

beantworten.

0  U1  O  #  0
Dreimal  in  der  Minute  zwei
kurze  rasch  aufeinanderfolgende

Pfiffe.  Ist  von  jedem  Schiff  mit
Iseinem  Erkennungssignal  zu
0  00  0%0  00600  beantworten.

Dreimal  in  der  Minute  drei
kurze  rasch  aufeinanderfolgende
Pfiffe.

Beantwortung  des  Signals.

Ist  von  jedem  Schiff  mit
seinem  Erkennungssignal  zu

 

 

 

 

mmern  die  Fahrten:

1.  Konstanz—  Bregenz  direkt,

2  onstanz  b  Xrioh  nat  f.  Oindaun  Mreoenz
.  Konstanz  9—  ,,  Lindau—Bregenz,
3  Bregen  orschach—A  2b  Konstan:

Bregenz—  Rorschach  h  Konstanz,

4  bienstan—M  b  dwigshaf

4.  stanz

5.  2

 

 

 

Alle  übrigen  Fahrten  vom  deutschen  nach  dem  gegenüberliegenden  schweizerischen  und  österreichischen  Ufer