Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

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kommen,  (mlt  Ausnahme  des  Falles  unter  Nr.  24.)  die  bezäglich
der  Expeditionsgebuͤhr,  Ausloͤsung  und  Transportkosten  zu  Nro.  35.
des  Tit.  I.  gegebenen  Bestimmungen  in  Anwendung.
B.  B.
In  Untersuchungs-  und  Denunziaclonssachen,  welche  der  Crim,
nalobergerichtsborkeit  nicht  zugehören,  mit  Ausschluß  der  nach  dem
Gesetz  über  snischen  Prozesi  zu  verhandelnden  Injuriensachen,
ingleichen  in  Polizei
fuͤr  Achisealucen  und  Prchunne  seder  Art  für  jede  volle,  ansesangene
Selt

Waren  ober  die  Riederlhelien  des  prrorefallanen  in  ertch
gedepnterer,  als  der  für  R

bis
Jurückgesselle  werden.
Die  Schlulibemerkung  zu  Nro.  1.  A.  A.  gile  auch  bier
für  Förmelung  und  Abnabme  eines  Zeugencides,  nvn  Be.
llärkungseides  mit  Einltlluh  der  Admonltion  ..
sürdlcNokulelnesSchl  ,

 

.sncdei«snAl-nahme

Die  zu  Ne.  4.  A.  A.  22  S  **  bien
fuͤt  elnen  Bossch-  .  .
blo
sucelnDccmun  ...........  ..
i
Wilrd  ein  Bescheid  nach  elnem  auswaͤrtigen  Rechtsgutachten  abgesasit,
  so  trist  die  baare  Auslage  dafuͤr  an  die  Stelle,  mit  Wegsall
eines  Ansatzes  für  die  Enhastng  und  d  Umsoemuns.
.  fuͤr  ein  Requisitionsschreiben  .

bis
.suͤr  schristliche  Labungen,  Notisikatlonen  und  sonslige  nicht  bereits  be.
nannte  in  Rreinschrist  zu  bringende  Aussertlgunggeen
für  Präsentarion  eingehender  Schrife,  Enschemge  ic.  mit  T
schluß  der  Beilagen
für  Relarionsregillroturen
Bei  Lokalverhondlungen  sind  außer  dem  Ansete  süe.  das  Protokcll  Eh.
pedltionsgebühren  und  Verlag  zu  berechnen;  doch  ist  für  erstere  ein

üͤr
ze  hauen/  so  sel  veeler  Mishsnoh  rcle  des  besh
auf  —

 

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