Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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derselben Art wird auch rücksichtlich der Baumeister für die Anfertigung und 
Ausführung des Bauplans verfahren. 
4. 62. 
Von den Bestaͤnden und Einnahmen der Gesellschaft wird eine Haupt- 
Kasse gebildet, welche gehoͤrig verwahrt und mit 3 verschiedenen Schloͤssern ver- 
sehen wird, zu denen 2 von dem Vorsitzenden zu bestimmende Mitglieder und 
der Kassirer jeder einen Schluͤssel fuͤhren. Die Nebenkasse zur Bestreitung der 
laufenden Ausgaben wird von dem Kassirer allein gefuͤhrt. Dem Vorsitzenden 
der Direktion liegt ob, beide Kassen wenigstens einmal in jedem Monat an einem 
ihm beliebigen Tage mit Zuziehung eines bei der Kassenführung nicht becheilig- 
ten Direktionsmitgliedes zu revidiren. 
Dem (PVerwaltungsrath steht es frei, außerordentüche Kassenrevissonen 
durch zwei seiner Mitglieder 141 veranlassen, welche alsdann zu diesem Zweck mit 
dem Vorsitzenden der Direktion zusammentreten müssen, sich aber, wenn der 
Letztere und sein Stellvertreter verhindert seyn sollten, dem Geschäst allein un- 
terzichen können. 
*–*'*ii 
Kein Beamter der Gesellschaft kann über die Dauer der Hefieschate 
binaus oder mit Zusicherung einer kebenslänglichen Pension für den Fall seiner 
Entlassung engagirt werden. 
K 64. 
Einzelne Remunerationen und Gratifkationen, welche für eine einzelne 
Person im Laufe des Jahres den Betrag von 100 Rehlr. Kourant nicht über- 
steigen, kann die Direktion selbstständig und ohne spezielle Genehmigung des Ver- 
waltungsraths bewilligen, doch darf sie die im Etat zu dergleichen Zwecken aus- 
gesetzte Summe nicht überschreiten. 
E. Rechtskon sulent der Gesellschaft. 
8. 63. 
Der Rechtskonsulent der Gesellschaft wird von den Mitgliedern des Ver- 
waltungsraths und der Direktion gemeinschaftlich in gemischter Konferenz aus. 
der Zahl der in Berlin zur juristischen Praxis Befadhigten gewählt. Zur Voll- 
ziehung der Wahl, die nach Stimmenmehrheit geschieht, ist die Anwesenheit der 
beschlußfähigen Anzahl Mitglieder von der Direktion und von dem Verwal= 
tungsrakh erforderlich. Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Verwalkungs- 
Raths, der auch bei Stimmengleichheit den Ausschlag giebt. 
Der Rechtskonsulent ist berechtigt und verpflichret, den General-Versamm- 
lungen der Aktionairs, den Konferenzen der Direktion und auf besondere Ein- 
ladung auch den Sitzungen des Verwaltungsraths beizuwohnen, und hat die 
Gesellschaft in allen sie betreffenden Rechtsangelegenheiten, sowohl in streitigen 
(Ne. 2108.) 16“ Fällen,
	        
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