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(Nr. 2187.) Bertrag zwischen Preußen, Sachsen und den zu dem Thüringischen Zoll= und
Handelsvereine verbundenen Staaten, wegen Fortsetzung der Verträge
vom 30. März und 11. Mai 1833. über die gleiche Besteuerung innerer
Erzeugnisse. Vom 8. Mai 1841.
S#e Majestaͤt der König von Preußen, Seine Majestät der König von
Sachsen, und die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen noch bei
dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine betheiligten Souveraine sind über-
eingekommen, gleichzeitig mit den zwischen den Gliedern des Gesammt-goll= und
Handelsvereins wegen dessen Forrsetzung eingeleiteten Verhandlungen auch be-
sondere Unterhandlungen in Beziehung auf die Fortsetzung der zwischen Ihnen
bestehenden Verträge vom 30. März und 11. Mai 1833. wegen gleicher Be-
steuerung innerer Erzeugnisse, eröffnen zu lassen. Demgemaß ist von den er-
nannten Bevollmächtigten, nämlich
Seiner Majestät des Königs von Preußen:
Allerhöchst Ihrem Geheimen Legationsrath Ernst Michaelis, Ritter des
Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der
Schleife, Offizier der Französischen Ehrenlegion, Commandeur des Civil=
Verdienstordens der Königlich Bayerischen Krone, Rieter des Königlich
Scachsischen Eivil-Verdienstordens, Kommenthur des Ordens der König-
lich Württembergischen Krone, Commandeur des Großherzoglich Badi-
schen Ordens vom Zähringer Löwen, Commandeur zweiter Klasse des
Kurfürstlich Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen und des Groß-
herzoglich Hessischen Ludewigs-Ordens, Kommandeur des Großherzoglich
Scchsischen Haus-Ordens vom weißen Falken und des Herzoglich An-
haltischen Gesammthaus-Ordens Albrecht des Bären,
und
Allerhöchst Ihrem Geheimen Ober-Finanzrath Adolph George Theodor
Pochhammer, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens
dritter Klasse mit der Schleise, Ricter des Civil-Verdienstordens der Kö-
niglich Bayerischen Krone, des Königlich Hannoverischen Guelphen=
Ordens und des Ordens der Königlich Württembergischen Krone;
Seiner Majestaͤt des Königs von Sachsen:
Allerhöchst Ihrem Zoll= und Steuerdirektor Ludwig von Zahn, Komman=
deur des Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen Falken;
der bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine, außer Preußen, bethei-
ligten Souveraine,
Seiner Hoheit des Kurprinzen und Mitregenten von Hessen,
Sei-