Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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(Nr. 2187.) Bertrag zwischen Preußen, Sachsen und den zu dem Thüringischen Zoll= und 
Handelsvereine verbundenen Staaten, wegen Fortsetzung der Verträge 
vom 30. März und 11. Mai 1833. über die gleiche Besteuerung innerer 
Erzeugnisse. Vom 8. Mai 1841. 
S#e Majestaͤt der König von Preußen, Seine Majestät der König von 
Sachsen, und die außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen noch bei 
dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine betheiligten Souveraine sind über- 
eingekommen, gleichzeitig mit den zwischen den Gliedern des Gesammt-goll= und 
Handelsvereins wegen dessen Forrsetzung eingeleiteten Verhandlungen auch be- 
sondere Unterhandlungen in Beziehung auf die Fortsetzung der zwischen Ihnen 
bestehenden Verträge vom 30. März und 11. Mai 1833. wegen gleicher Be- 
steuerung innerer Erzeugnisse, eröffnen zu lassen. Demgemaß ist von den er- 
nannten Bevollmächtigten, nämlich 
Seiner Majestät des Königs von Preußen: 
Allerhöchst Ihrem Geheimen Legationsrath Ernst Michaelis, Ritter des 
Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der 
Schleife, Offizier der Französischen Ehrenlegion, Commandeur des Civil= 
Verdienstordens der Königlich Bayerischen Krone, Rieter des Königlich 
Scachsischen Eivil-Verdienstordens, Kommenthur des Ordens der König- 
lich Württembergischen Krone, Commandeur des Großherzoglich Badi- 
schen Ordens vom Zähringer Löwen, Commandeur zweiter Klasse des 
Kurfürstlich Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen und des Groß- 
herzoglich Hessischen Ludewigs-Ordens, Kommandeur des Großherzoglich 
Scchsischen Haus-Ordens vom weißen Falken und des Herzoglich An- 
haltischen Gesammthaus-Ordens Albrecht des Bären, 
und 
Allerhöchst Ihrem Geheimen Ober-Finanzrath Adolph George Theodor 
Pochhammer, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens 
dritter Klasse mit der Schleise, Ricter des Civil-Verdienstordens der Kö- 
niglich Bayerischen Krone, des Königlich Hannoverischen Guelphen= 
Ordens und des Ordens der Königlich Württembergischen Krone; 
Seiner Majestaͤt des Königs von Sachsen: 
Allerhöchst Ihrem Zoll= und Steuerdirektor Ludwig von Zahn, Komman= 
deur des Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen Falken; 
der bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine, außer Preußen, bethei- 
ligten Souveraine, 
Seiner Hoheit des Kurprinzen und Mitregenten von Hessen, 
Sei-
	        
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