Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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Schema der Aktie. 
„—x 
Ein Hundert Thaler in Preufs. Courant. 
Actie 
der 
Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschaft. 
iilv 
Inhaber dieser Aktie hat zur Kasse der Oberschlesischen Eisenbahn-Gesellschafe 
Ein Hundert Thaler Preuß. Courant baar eingezahlt und nimmt nach Höhe 
dieses Betrages in Gemäßheit des am von Sr. Maje- 
stät dem Könige von Preußen Allerhöchst bestatigten Statutes verhältnißmaßi- 
gen Antheil an dem gesammten Eigenthume, dem Gewinn und Werluste der 
Gesellschaft. 
Breslau, den ten 
Oberschlesische Eisenbahn--Gesellschaft. 
() NN 
Mitglieder des Verwaltungsrathes. 
Schema des Dividendenscheins. 
Aclie # Verwalt.-Jahr 18 
Dividendenschein) 
Irhaber dieses Scheins erhält gegen dessen Rückgabe aus der Kasse der Ober- 
schlesischen Eisenbahn-Gesellschaft diejenige Dividende ausgezahlt, die von dem 
Reinertrage des Verwaltungsjahrs 18 auf die Actie JM fallen und 
deren Betrag nebst Verfallzeit vom Direktorium statutenmäßig bekannt gemacht 
werden wird. 
Breslau, den ten 
ObasWsische Eisenbahn- Lesellschaft 
(L. S.) N. N. 
Mitglidcr Na Verwaltungsrathes. 
NB. Vorstehender Dividendenschein wird nach H. 21., des Statutes ungültig, sofern die 
darauf zu erhebende Dividende nicht innerhalb vier Jahren von der Verfallzeit ab 
gerechnet, erhoben wird. 
  
  
(Nr. 2191-—2192) 36“ (Nr. 2192.)
	        
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