(Nr. 2137.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 8. Januar 1841. wegen Aufhebung der Vor-
schrift des K. 435. des Anhangs zur Allgemeinen Gerichtsordnung.
A# Ihren Antrag vom 22. Dezember vorigen Jahres setze Ich die, der jetzi-
gen Einrichtung der Armee nicht entsprechende Vorschrift, §. 435. des Anhangs
zur Allgemeinen Gerichtsordnung außer Kraft. Sie haben diese Order durch
die Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Potsdam, den 8. Januar 1841.
Friedrich Wilhelm.
An die Sctaatsminister Mühler und General der Infanterie v. Nauch.