Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1841. (32)

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des Herzoglich Braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen, Kom- 
thur Ister Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Haus-Ordens, 
Nitter des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich Bayerischen Krone und 
Kommandeur des Königlich Belgischen Leopolds-Ordens, 
noch die folgende auf besondere Verhältnisse Bezug habende Uebereinkunft unter 
dem WPorbehalte der Ratifkation getroffen worden. 
Artikel 1. 
Um eine völlige Freiheit des gegenseitigen Verkehrs burh mit denjenigen 
inneren Erzeugnissen herzustellen, bei welchen eine Merschiedenheit der Besteue- 
rung die gegenseitige Erhebung einer Ubergangs-Abgabe und die Anwendung 
besonderer Kontrol-Maaßregeln nothwendig machen würde, wollen Seine Durch- 
laucht der Herzog von Braunschweig in Ihren dem Zollvereine anzuschließen- 
den Landen vom 1. Januar 1842. ab dieselbe Besteuerung der Branntwein-- 
Fabrikation, des Braumalzes und des Tabacksbaucs eintreten lassen, welche in 
Preußen gesetzlich besteht. 
Auch übernehmen Seine Durchlaucht für den Fall, daß in Ihren Landen 
Weinbau zur Kelterung von Most betrieben werden sollte, die Derpflichtung, 
die in Preußen bestehende Weinsteuer einzuführen. 
Artikel 2. 
In Folge einer solchen Gleichmäßigkeit der inneren Besteuerung wird, 
bei dem Ubergange von Branntwein, Bier, Traubenmost und Wein, imglei- 
chen von Tabacks-Blättern und Tabacks-Fabrikaten aus dem einen in das an- 
dere Gebiet, auf keiner Seite eine Abgaben-Erhebung oder Rückvergütung, viel- 
mehr gegenseitig ein völlig freier Verkehr mit den genannten Erzeugnissen Statt 
finden. 
. Artikel 3. 
Die gegenwärtige Ubereinkunft soll bis zum letzten Dezember 1853. gül- 
tig sepn, und wenn sie nicht spätetens achtzehn Monate vor diesem Zeitwunkte 
gekündigt wird, als auf fernere zwölf Jahre, und so fort von zwölf zu zwölf 
Jahren verlängert angesehen werden. 
Dieselbe soll alsbald zur Ratifkation der hohen kontrahirenden Höfe 
vorgelegt, und die Auswechselung der Ratifkations-Urkunden soll spätestens bin- 
nen sechs Wochen in Berlin bewirkt werden. 
So geschehen Berlin, den 19. Oktober 1841. 
Franz August Eichmann. August Philipp Christian Theodor 
von Amsberg. 
(L. S.) (L. S.) 
Adolph Georg Theodor Otto Wilhelm Karl von Roeder. 
Pochhammer. 
(L. S.) (L. S.) 
  
(Nr. 2215.)
	        
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