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des nt Hannsverischen Guelphen-Ordens, Ricter des Ordens der
Königlich Württembergischen Krone, und Kommandeur 2ter Klasse des
Grohherzoglich Hessischen Ludewigs-Ordens;
und
Seiner Durchlaucht des Herzogs von Braunschweig und Lüneburg,
Höchst Ihrem Finanz-Direktor und Geheimen Legations-Rath August Phi-
lipp Christian Theodor von Amsberg, Kommandeur uster Klasse
vom Herzoglich Braunschweigischen Orden Heinrichs des Löwen, Nitter
des Königlich Preußischen robden Adler-Ordens 2ter Klasse, Komman-
deur Aster Kaasse des Königlich Hannsverischen Guelphen-Ordens, Kom-
mandeur des Kurfürstlichen Hessischen Haus-Ordens vom goldenen L5=
wen, Ritter des Königlich Scchsischen Civil-Verdienst-Ordens und In-
haber des Waterloo-Ehrenzeichens,
und
Höchst Ihrem Minister-Residenten am Königlich Preußischen Hofe, dem
Oberst-Lieutenant und Kammerherrn Otto ilhelm Karl von
Röder, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens zter
Klasse, Komthur des Herzoglich Braunschweigischen Ordens Heinrichs
des Löwen, Komthur uster Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen
Haus-Ordens, Ritter des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich Baye-
rischen Krone, Kommandeur des Königlich Belgischen Leopolds-Ordens,
folgender Vertrag unter dem Vorbehalte der Ratifikation abgeschlossen worden.
Artikel 1.
In dem Fürstenthume Blankenburg nebst dem Stiftsamte Walkenried
und in dem Amte Calvörde wird auch ferner die Erhebung und Verwaltung
der Zölle, wie solche in Preußen auf Grund der Gesetze vom 23. Januar
1838. und der seitdem erlassenen Bestimmungen und Tarife dermalen besteht,
cder ducc gesetzliche Deklarationen und Tarife künftig abgeändert werden möchte,
tatt finden.
Artikel 2.
Von der Fabrikation des Branneweins und dem zur Bier= und Essig-
Bereitung zu verwendenden Braumalze, imgleichen vom Tabacksbau werden
Se. Durchlaucht der Herzog von Braunschweig in den gedachten Landestheilen die
nämlichen Abgaben, wie in den Preußischen Staaten, erheben lassen; auch wird
daselbst in Absicht der Erhebung und Kontrole derselben eine völlige Uberein-
stimmung mit den deshalb in Preußen bestehenden Vorschriften und Einrichtun-
gen beobachtet werden.
Artikel 3.
Etwanige Abänderungen der in Beziehung auf die in den Artikeln 1.
und 2. gedachten Abgaben in Preußen dermalen bestehenden gesetzlichen Be-
m-