IV
Chronologische übersicht des Jahrganges 1841.
Datum
des
Gesetzestc.
Ausgegeben
zu
Berlin.
J h a l t.
Nr.
res
Stücks.
Dr.
setzes.
des Ge-
Seite.
1840.
22. Oktbr.
W.
30. Novbr.
30.
30.
0.
Dezbr.
Se
1841.
W. Juli.
14. Juni.
9. Januar.
6. Februar.
6. —
1. März.
6. Februar.
9. Januar.
Bundestags-Beschluß zum Schutz für Jean Paul
Friedr. Richters Werke gegen den Nachdruck.
Genehmigungs-Urkunde der in dem Protokolle der
Zentral-Rheinschifffahrts-Kommission vom 27.
Juli 1839., enthaltenen Supplementar-Ar-
tikel XI. XII. und XIII. zur Rheinschiff-
fahrts-Akte vom 31. März 1831., das Verbor
der Waaren-Ladungen auf das Verdeck (Ober-
last), die strafbare Verladung von entzündlichen
oder ätzenden Stoffen und die Uberladung
der Rheinschiffe betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Anwendung
der revidirten Tarordnung für die zu dem land-
schaftlichen Kreditverein im Großherzogehum Po-
sen gehörigen Güter v. 6. Juli 1880. (S. 263. ff.
Nr. 2120.) und der dazu gehörigen „Reoidirten
Spezial-Targrundsätze“ bei der Aufnahme ge-
richtlcher Taxen von den Rittergütern im
Großherzogthum Posen.
Verordnung, wegen Bestrafung der Beschädiger
der Eisenbahn-Anlagen.
Verordnung, betreffend die Anwendbarkeit der Prin-
cipio regulative vom 30. Juli 1736. und der
später ergangenen, dieselben abändernden und er-
gänzenden Bestimmungen, wegen Einricheung der
Landschulen Königlichen Patronats in der Pro-
vinz Preußen.
Allerhöchste Kabineksorder, betreffend die Vertre-
tung der Gemeinden in den Landestheilen des
vormaligen Großherzogthums Berg vor Gericht.
Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von
Preußen und Sr. Durchlaucht dem souverainen
Landgrafen zu Hessen, den erneuerten An-
schluß des Landgräflichen Ober-Amtes Meisen-
heim an das Preußische Zoll= und indirekte
Steuer-System betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Gebühren
der Rheinischen Gerichtsschreiber und Ge-
richtsvollzieher in Untersuchungen wegen ein-
fachen Holzdiebstahls und wegen Entwendungen
von Waldprodukten.
Allerhöchste Kabineksorder, betreffend die Präsenta-
tion und die Einlösung der Breslauer Meß-
oder Marktwechsel.
Verordnung, betreffend die Befreiung der Pfand-
und Hypotheken-Gläubiger von der Ein-
2174.
2162.
2130.
2135.
2136.
2131.
12.
83- 85.