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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staa ten.
Nr. 10. ——
(Nr. 2255.) Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Umwandlung der Staatsschuldscheine
und die Herabsetzung der Zinsen derselben von 4 auf 31 Prozent; vom
27. März 1842
A- den Bericht des Staatsministers Rother vom 8. März d. J. habe Ich
dem Mir vorgelegten Plan der Konvertirung sämmtlicher Staatsschuldscheine
Meine Genehmigung ertheilt, und will demgemäß die Hauptverwaltung der
Staatsschulden hiermit ermachtigen:
1) sämmtliche noch im Umlauf befindliche Staatsschuldscheine mit Aus-
schluß derjenigen, welche in der bevorstehenden 10ten Verloosung Be-
hufs der planmäßigen Tilgung noch gezogen werden, im Kapitalbe=
trage von 98,082,000 Rthlr. Behufs der Herabsetzung der bisherigen
Zinsen zu Vier Prozent, jährlich auf Drei und Ein Halb Prozent,
zur baaren Zurückzahlung nach sechs Monaten, vom Erscheinen
der sofort zu erlassenden Bekanntmachung an gerechnet, oder
jedenfalls am 2. Januar 1843.
zu kündigen, und
2) bei Bekanntmachung der Kündigung sämmtliche Inhaber von Staats-
Schuldscheinen auszufordern, diese Papiere, unter Erkldrung ihrer Ab-
sicht, die Kündigung anzunehmen, spätestens bis zum 1. September
Jahrgang 1842. (Nr. 223).) 17 d. J.
(Ausgegeben zu Berlin am 1. April 1842.)