Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staa ten. 
  
Nr. 10. —— 
  
(Nr. 2255.) Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Umwandlung der Staatsschuldscheine 
und die Herabsetzung der Zinsen derselben von 4 auf 31 Prozent; vom 
27. März 1842 
A- den Bericht des Staatsministers Rother vom 8. März d. J. habe Ich 
dem Mir vorgelegten Plan der Konvertirung sämmtlicher Staatsschuldscheine 
Meine Genehmigung ertheilt, und will demgemäß die Hauptverwaltung der 
Staatsschulden hiermit ermachtigen: 
1) sämmtliche noch im Umlauf befindliche Staatsschuldscheine mit Aus- 
schluß derjenigen, welche in der bevorstehenden 10ten Verloosung Be- 
hufs der planmäßigen Tilgung noch gezogen werden, im Kapitalbe= 
trage von 98,082,000 Rthlr. Behufs der Herabsetzung der bisherigen 
Zinsen zu Vier Prozent, jährlich auf Drei und Ein Halb Prozent, 
zur baaren Zurückzahlung nach sechs Monaten, vom Erscheinen 
der sofort zu erlassenden Bekanntmachung an gerechnet, oder 
jedenfalls am 2. Januar 1843. 
zu kündigen, und 
2) bei Bekanntmachung der Kündigung sämmtliche Inhaber von Staats- 
Schuldscheinen auszufordern, diese Papiere, unter Erkldrung ihrer Ab- 
sicht, die Kündigung anzunehmen, spätestens bis zum 1. September 
Jahrgang 1842. (Nr. 223).) 17 d. J. 
(Ausgegeben zu Berlin am 1. April 1842.)
	        
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