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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 11. ——
(Nr. 2256.) Allerböchste Kabinetsorder vom 21. März 1842. wegen Ernennung des Wirk-
lichen Geheimen Raths und Gesandten Freiherrn von Bülow zum
Staats-= und Kabinetsminister.
J habe bei dem fortdauernden Krankheitszustande des Staats= und Kabi-
netsministers Grafen von Maltzan denselben von der Leitung des Ministeriums
der auswärtigen Angelegenheiten, wie von aller Theilnahme an Staatsge-
schdften entbunden und Meinen Gesandten am Deurschen Bundestage, den
Wirklichen Geheimen Rath Freiherrn von Bülow, zum Staats= und Kabi-
netsminister ernannt und ihm die Leitung des gedachten Ministeriums übertra-
gen. Demzufolge weise Ich das Scaatsministerium an, denselben bei sich ein-
zuführen und diese Ernennung durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 21. März 1842.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
Berichtigung eines Druckfehlers.
Im 6. 9. des im 12ten Stück der Gesetzsammlung von 1841. Seite 129. fol-
gende abgedruckten Gesetzes über die Aufnahme von Notariats-Urkunden um
fremden Sprachen, vom 9 Juli desselben Jahres ist in der Gten Zeile statt des
Wortes „von“ das Wort „vor“ zu lesen.
Jahrgang 18#2. (Nr. 2256.) 18
(Ausgegeben zu Berlin am 4. April 1842.)