— 234 —
gut finden, die anzunehmenden Hauptgrundsaͤtze einer Besprechung wollen unter-
werfen lassen.
Desgleichen behalten Wir Uns vor, denselben auch bei den ersten Vor-
bereitungen zu allgemeinen wichtigen Gesetzen zur gutachtlichen Aeußerung auf-
zufordern, sowohl Hinsichts der Nothwendigkeit dieser Gesetze im Allgemeinen
als Hinsichts der Richtung, welche bei Abfassung derselben zu befolgen seyn
möchte, insosern es dabei hauptscchlich auf Kenntniß örtlicher Verhältnisse und
praktische Erfahrung ankommt.
8. 5.
Die Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses setzen Wir hierdurch auf
Zwölf fest.
Seine Zusammensetzung geschieht in der Art, daß für denselben zu wäh=
len sind:
I. vom Stande der Ritterschaft, einschließlich der zu den vormals reichs-
unmittelbaren Fürsten nicht gehörigen im Stande der Fürsten und Herren
Stimmberechtigten:
1) aus dem Minden-Ravensbergschen und dem Pader-
bornschen Wahlbezrrrrkk 1 Mitglied
2) aus dem Westphälischen und dem Märkischen Wahl=
Beziky.eeeee 1
3) aus dem östlichen und dem westlichen Münsterschen
Wahlbezirkrkkkkk . ... 1
4) aus den, auf dem Landtage versammelten, oben be-
zeichneten Stimmberechtigten im Stande der Fuͤrsten
und Herren, und aus dem Stande der Ritterschaft,
ohne Ruͤcksicht auf die genannten kombinirten Wahl-
Bezirkeee 1
II. vom Stande der Sttdee:
1) aus dem Minden-Ravensbergschen und dem Pader-
bornschen Wahlbezrkk 1 -
2) aus dem Westphaͤlischen und dem Maͤrkischen Wahl-
Bezikk .... 1
3) aus dem östlichen und dem westlichen Münsterschen
Wahlbezirkeeee .. ... 1