Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

K  1.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Mittwoch  den  28.  Januar  1891.

 

Inhalt.

Bekanntmachung  des  Justizministeriums,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  au  die  unter  dem
Namen  „Freiherrlich  von  Haym'sches  Familienfideikommiß"  errichtete  Stiftung  in  Stuttgart.  Vom  9.  Jannar  1891.—
Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Vollziehung  der  Ausweisung  von  Ausländern  aus
dem  Reichsgebiet  auf  Grund  der  8§.  39,  284  und  362  des  Skrafgeseekush-.  Vom  7.  Januar  1891.  —  Bekanntmachung
  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend  die  Vergütung  für  die  Naturalverpflegung
der  Truppen  für  das  Jahr  1891.  Vom  8.  Jannar  1891.  —  Verfügung  des  Finanß  miinistkrinle  betreffend  die
Errichtung  von  Grenzsteucrämtern.  Vom  20.  Jannar  1891.

 

Bekanntmachung  des  Justizministeriums,
betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  Persönlichkeit  an  die  unter  dem  Namen  „Freiherrlich
von  Hayn''sches  Jamilienfideikommih“  errichtete  Stiftung  in  Stuttgart.

Vom  9.  Jannar  1891.

Seine  Königliche  Majestät  haben  am  heutigen  Tag  der  von  dem  verstorbenen
Freiherrn  Friedrich  von  Hayn,  K.  Kammerherrn  und  Kreisforstrath  a.  D.,  und  seiner
gleichfalls  verstorbenen  Gattin  Charlotte  Freifrau  von  Hayn,  geborenen  Freiin  von
König,  unter  dem  Namen  „Freiherrlich  von  Hayn'sches  Familienfideikommiß"  durch
gemeinschaftliche  letztwillige  Verfügung  errichteten,  zu  Erziehungskostenbeiträgen  und  Unterstützungen
  an  die  Angehörigen  der  genußberechtigten  Familien  bestimmten  Stiftung,  welche
ihren  Sitz  in  Stuttgart  hat,  auf  den  Grund  der  vorgelegten  Stiftungsurkunde  vorbehältlich
  der  Rechte  Dritter  die  juristische  Persönlichkeit  allergnädigst  verliehen.

Stuttgart,  den  9.  Jannar  1891.
Faber.