Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

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Benennung der Gegenstände. 
Papier= und Pappwaaren: 
#a) Ungeleimtes, ordindres, (grobes, graues und halbweißes) Druckpapier, auch 
grobes (weißes und gefärbtes) Packpapier und Pappdeckell 
b) Alle andere Papiergattungen, desgleichen Malerpaprernrn ... 
Anmerk. 1. Papier, welches lichographirt, bedruckt oder linürt ist, um in diesem Zustande zu 
Rechnungen) Etiketten, Frachtbriefen, Devisen u. s. w. zu dienen, desgleichen ordindre 
Bilderbogen gehören zu den lit. b. benannten Papiergaktungen. 
2. Vom grauen kösch= und Packpapier wird die allgemeine Eingangs-Abgabe erhoben. 
c) Papiertapggeeen. 
)Buchbinderarbeiten aus Papier und Pappe, auch grobe lackirte Waaren 
aus diesen Urstosfssenn ....p 
Pelzwerk (sertige Kürschnerarbeiten), als: überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe, 
Decken, Pelzfurter, Besätze und dergleihen: . ... 
Anmerk. Fertige, nicht überzogene Schaafpelze, desgleichen weiße und gefärbte, nicht gefütterte 
Angoraselll. 
SchießpulscpseeKKK . .. .. .. . . ... 
Seide und Seidenwaaren: 
a) Gefaͤrbte, auch weißgemachte Seide oder Floretseide: 
1) ungezwinrnrnt: . ..... ... 
2) gezwirnt; auch Zwirn aus roher Seide, (Naͤhseide, Knopflochseide u. s. w.) 
b) Seidene Zeug- und Strumpfwaaren, Tuͤcher (Shawls), Baͤnder, Blon- 
den, Spitzen, Petinet, Flor (Gaze), Posamentier-, Knopfmacher-, Sticker- 
und Putzwaaren, Gespinnste und Tressenwaaren aus Metallfaͤden und Seide 
außer Verbindung mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing und Stahl; 
Gold- und Silberstoffe (echt oder unecht), endlich obige Waaren aus Flo- 
retseide (bourre de soie) oder Seide und Floretseide.. . . . . . . . .. 
Alle obige Waaren, in welchen, außer Seide und Floretseide, auch andere 
Spinnmaterialien: Wolle oder andere Thierhaare, Baumwolle, Leinen, ein- 
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