Für den Cent- Macht für den
ner von 50 Kilo- Preußischen
grammen. Centner in Preußi-
II. Der Rheinzoll von Bruttogewicht dlchem Gelde.
der Ladung und zwar zum vollen Satze: Centimes.] Derimilll pf.
a) abwaͤrts: bei den Rheinzollaͤmtern zu
1) Coblenz .. .. .. .. .. . .. . . . .. 5 50 — 5½
2) Andernahh . .. 3 10 -“
3) Lnz. 11 80 — 1193
4) Coͤln . . .. .. .... . ... . . . . .. 11 60 — 11.
5) Duͤsseldorf .. . .. ... . .. . . ... 7 40 — 79
6) Ruhrotrtr ... 7 30 — 7
7) Wesel ... . . . . . . . ... . . . . .. 10 30 — 10 ###
b) auswärts: bei den Nheinzolldmtern zu
1) Emmerich. .. .. .. . . .. . . .... 15 50 1 ig
2) Wesel .... .. . . . . . . . . . . ... 11 — -—10,"H
3)Ruhrort.................. 11 10 — 10 ½
4) Duͤsseldorf . . . . . . . . . . . . . . .. 17 40 1 5½%
5) Coöln .. . .. .. .. . .. .. . . . ... 17 70 1. 5%
6) Lnz ... 4 7 — 1s½
7) Andernahh ... 8 30 — S½
8) Coblezzz ... 16 00 1 52
III. Für folgende Artikel sind diese Sätze ermäßigt, und zwar:
1) auf ein Viertel des Rheinzolls für
Asche (unausgelaugte), Grätze von Gold= und Silberarbeit;
Bruchsteine (behauene), Backofensteine, Mühlensteine, steinerne Platten,
Lithographirsteine, Schleifsteine, Marmorplatten;
Bierhefe, Weinhese, Drusen;
Bomben (eiserne), Granaten, Kugeln, Kanonen, wenn sie als altes
Eisen zu betrachten sind;
Eichenrinde, Lohrinde;
Eisen (altes);
Eselsspiegel (weißer Glanzstein) von Mannheim kommend;
Galmei, Erz;
Gelbwurzel;
Gemüse (dürre) oder Hülsenfrüchte aller Art;
Getreide aller Art;
Gußeisen in Gänsen, Masseln, Noheisen;
Horn-