Sachregister.
Kriminalrechtspflege, s. Gerichtsbarkeitsverhaͤltnisse.
Kriminal-Strafen, fuͤr Verbrechen und Vergehen
gegen den Staat und dessen Oberhaupt, so wie fuͤr
Dienstvergehen der Staatsbeamten, in der Rhein,
provinz, im Gerichtsbezirke des Appellationshofes zu
Söla. (V. v. ls. Zebt. 42,) 86. f.
Kri u bungen, wegen Verbrechen und
Vergehen gegen den Staat und dessen Oberhaupt,
so wie wegen Dienstvergehen der Staatsbeamten,
deren Führung in der Rheinprovinz, im Gerichtsbe,
zirke des Appellationshofes zu Cöln. (V. v. 18. Febr.
42.) 86. f. — Ausschließung des öffentlichen Ver-
sahrens In dens. (ebendas. §. 4.) 87.
Künste, Belohnung der Verdienste um dieselben durch
die dazu bestimmte Klasse des Ordens pour le mérite.
(Sciftungs, Urkunde v. 31. Mai 42.) 195.
Kupferstiche, zur Erregung von Mißvergnügen gegen
die Reglerung, Untersuchung und Bestrafung deren
Verkaufs und Verbreitung in der Rheluprovinz (V.
v. 18. Febr. 42. #. 3.) 87
Kur= und Neumärksche Zinskonpons und Zins-
scheine, ältere, vor dem 1. Jan. 1822., sechsmonat,
licher Präklusiv-Termin zu deren Einlösung. (A. K. O.
v. 5. Jan. 42.) 32.
L.
Landesverrätherei, deren Untersuchung und Be,
strafung in der Rheinprovinz, im Gerichtobezirke des
Appellationshofes zu Cöln. (V. v. 18. Febr. 42.
S. 1. und 3.) 86. 87.
Landesverwelsungen, deren Ausführung und Sera-
fen für deren Ubertretung in der Rheinprovinz, nach
den dort vor der Publlkation der V. v. 6. März 1821.
in Kraft gewesenen Gesetzen. (V. v. 18. Febr. 42.. 2.)86.
Landgemeinden, Verfahren bei der Wahl der stän,
dischen Abgeordneten und deren Stellvertreter für
dieselben, so wie bei den Wahlen der Bezirkswähler
durch die Ortswähler und den Wahlen der letzteren.
(Reglem. v. 22. Juni 42. J. 13.) 214.
Landgemeinde-Ordnung, für die Provinz West,
phalen, v. 31. Oktbr. 1841., deren Einführung in
den einzelnen Orten, wenn die Kommunalverhälenisse
daselbst darnach umgestaltet sind und besonders die
Einführung der neuen Kommunalbehörden erfolgt Ist.
(A. K. O. v. 13. Juni 42.) 209. — Bekanntma=
chung dieses Zeitpunkts für die einzelnen Orte durch
das Amtsblatt. (ebendas.) 209
Landgesinde, Iin den zum ständischen Verbande der Mar-
ken Brandendurg und Nlederlausitz gehörenden Landes,
oheilen, dessen Umzugstermin wird auf den 2. Jan. jeden
Jahres bestimmt. (A. K. O. v. 28. Juli 42.) 247.
Jahrgang 1822.
1842. 9
Landräthe, zu deren Blreaukosten können die Kreis-
stände in dem Königreiche Preuhen keine JZuschüsse
bewilllgen. (V. v. 22. Juni 42.) 211. — auch
nicht in der Drovinz Schlesten. (V. v. 7. Jan. 42.) 33.
Landrecht, allgemeines, die den 9. 54. u. 55. Tit. 6.
Thl. I., wegen Verjährung der Schadenersatz, Forde:
rungen, und der sich hlerauf beziehenden Deklaratlon
v. 31. März 1838. entgegenstehenden bisherigen pro,
vinziellen und statutartschen Bestimmungen werden
aufgehoben (B. v. 15. Apr. 42.) 114. — Thl. k.
Tit. 11. J. 594., wonach mit gemeinen Landleuten ein
Kauf über ihren Zuwachs nur nach Jahl, Maß oder
Gewicht und nach den zur Zeit der Ernte markigän
gigen Preisen geschlossen werden kann, soll in der
Provinz Westphalen nicht serner zur Anwendung kom-
men. (A. K. O. v. 22. Mal 42.) 200. — Thl. I.
Tit. 12. 96. 218. 219. ff., das Verfahren mit den
seit länger als 56 Jahren deponirten Testamenten
betreffend, deren Ergänzung in Beziehung auf die
Publikation und abschriftliche Mittheilung der letzte-
ren rücksichtlich der Vermächenisse für milde Stiftun-
gen. (A. K. O. v. 22. Mat 42.) 201. — Thl. II.
Tit. 7. 6. I2., wonach keinem Bauer erlaubt ist, seine
Früchte auf dem Halme zu verkaufen, soll in der
Provinz Westphalen nicht ferner zur Anwendung
kommen. (A. K. O. v. 22. Mai 42.) 200. — Thl. II.
Tit. 11. 9 823 ff., deren Anwendung bei Ausein=
andersetzungen über die Nutzungen des Pfarrbenefi,
Rums in der bischöflichen Diszese von Culm. (V. v.
3. Jun. 42.) 208. — die in demselben (Thl. II. Tit.
20. F. JB 1.) bei Beamten, Verbrechen vorgeschriebene
Degradation Ist nur gegen Beamte im unmittelbaren
Staatsdienste anwendbar. (A. K. O. v. 31. März
42.0) 179. — dieselbe soll in der Versetzung in eine
mit geringerem Einkommen verbundene Stelle einer
niedern Beamtenklasse bestehen. (ebendas.) 179. — an
dle Stelle der in den Verordnungen v. 6. März
1821 und 2. Aug. 1834, wegen Bestrafung von Staats-
verbrechen und Dienstvergehen in der Rheinpro-"
vinz, angeführten 186. 148. 149. 150. 157. 158. 159.
60. a. 160 b. I61. 162. 166. 176. 177. 180 — 182. 1K/
186 — 195. 207—211. 483 — 498. Tit. 20. Thl. II.
desselben, treten diejenigen Gesetze, welche vor der
Publikarion der Verordn. v. 6. März 1821. dort, im
Gerichtsbezirke des Appellationshofes zu Cöln, in Kraft
waren. (V. v. 18. Febr. 42. §. 2.) 86. — dasselbe gile
hinsichtlich der 95. 178. 179. und 183. a. a. O., in
so fern die dort erwähnten Vergehen nicht bei Ge,
legenheit eines Aufruhrs stattgefunden haben (ebendas.
4. 2.) 86. — dagegen bleiben dle übrigen in jenen
Verordn. angeführten Straf-Be- gen des A. L. R.
5 Thl. I11.