Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

Sachregister. 
Kriminalrechtspflege, s. Gerichtsbarkeitsverhaͤltnisse. 
Kriminal-Strafen, fuͤr Verbrechen und Vergehen 
gegen den Staat und dessen Oberhaupt, so wie fuͤr 
Dienstvergehen der Staatsbeamten, in der Rhein, 
provinz, im Gerichtsbezirke des Appellationshofes zu 
Söla. (V. v. ls. Zebt. 42,) 86. f. 
Kri u bungen, wegen Verbrechen und 
Vergehen gegen den Staat und dessen Oberhaupt, 
so wie wegen Dienstvergehen der Staatsbeamten, 
deren Führung in der Rheinprovinz, im Gerichtsbe, 
zirke des Appellationshofes zu Cöln. (V. v. 18. Febr. 
42.) 86. f. — Ausschließung des öffentlichen Ver- 
sahrens In dens. (ebendas. §. 4.) 87. 
Künste, Belohnung der Verdienste um dieselben durch 
die dazu bestimmte Klasse des Ordens pour le mérite. 
(Sciftungs, Urkunde v. 31. Mai 42.) 195. 
Kupferstiche, zur Erregung von Mißvergnügen gegen 
die Reglerung, Untersuchung und Bestrafung deren 
Verkaufs und Verbreitung in der Rheluprovinz (V. 
v. 18. Febr. 42. #. 3.) 87 
Kur= und Neumärksche Zinskonpons und Zins- 
scheine, ältere, vor dem 1. Jan. 1822., sechsmonat, 
licher Präklusiv-Termin zu deren Einlösung. (A. K. O. 
v. 5. Jan. 42.) 32. 
L. 
Landesverrätherei, deren Untersuchung und Be, 
strafung in der Rheinprovinz, im Gerichtobezirke des 
Appellationshofes zu Cöln. (V. v. 18. Febr. 42. 
S. 1. und 3.) 86. 87. 
Landesverwelsungen, deren Ausführung und Sera- 
fen für deren Ubertretung in der Rheinprovinz, nach 
den dort vor der Publlkation der V. v. 6. März 1821. 
in Kraft gewesenen Gesetzen. (V. v. 18. Febr. 42.. 2.)86. 
Landgemeinden, Verfahren bei der Wahl der stän, 
dischen Abgeordneten und deren Stellvertreter für 
dieselben, so wie bei den Wahlen der Bezirkswähler 
durch die Ortswähler und den Wahlen der letzteren. 
(Reglem. v. 22. Juni 42. J. 13.) 214. 
Landgemeinde-Ordnung, für die Provinz West, 
phalen, v. 31. Oktbr. 1841., deren Einführung in 
den einzelnen Orten, wenn die Kommunalverhälenisse 
daselbst darnach umgestaltet sind und besonders die 
Einführung der neuen Kommunalbehörden erfolgt Ist. 
(A. K. O. v. 13. Juni 42.) 209. — Bekanntma= 
chung dieses Zeitpunkts für die einzelnen Orte durch 
das Amtsblatt. (ebendas.) 209 
Landgesinde, Iin den zum ständischen Verbande der Mar- 
ken Brandendurg und Nlederlausitz gehörenden Landes, 
oheilen, dessen Umzugstermin wird auf den 2. Jan. jeden 
Jahres bestimmt. (A. K. O. v. 28. Juli 42.) 247. 
Jahrgang 1822. 
1842. 9 
Landräthe, zu deren Blreaukosten können die Kreis- 
stände in dem Königreiche Preuhen keine JZuschüsse 
bewilllgen. (V. v. 22. Juni 42.) 211. — auch 
nicht in der Drovinz Schlesten. (V. v. 7. Jan. 42.) 33. 
Landrecht, allgemeines, die den 9. 54. u. 55. Tit. 6. 
Thl. I., wegen Verjährung der Schadenersatz, Forde: 
rungen, und der sich hlerauf beziehenden Deklaratlon 
v. 31. März 1838. entgegenstehenden bisherigen pro, 
vinziellen und statutartschen Bestimmungen werden 
aufgehoben (B. v. 15. Apr. 42.) 114. — Thl. k. 
Tit. 11. J. 594., wonach mit gemeinen Landleuten ein 
Kauf über ihren Zuwachs nur nach Jahl, Maß oder 
Gewicht und nach den zur Zeit der Ernte markigän 
gigen Preisen geschlossen werden kann, soll in der 
Provinz Westphalen nicht serner zur Anwendung kom- 
men. (A. K. O. v. 22. Mal 42.) 200. — Thl. I. 
Tit. 12. 96. 218. 219. ff., das Verfahren mit den 
seit länger als 56 Jahren deponirten Testamenten 
betreffend, deren Ergänzung in Beziehung auf die 
Publikation und abschriftliche Mittheilung der letzte- 
ren rücksichtlich der Vermächenisse für milde Stiftun- 
gen. (A. K. O. v. 22. Mat 42.) 201. — Thl. II. 
Tit. 7. 6. I2., wonach keinem Bauer erlaubt ist, seine 
Früchte auf dem Halme zu verkaufen, soll in der 
Provinz Westphalen nicht ferner zur Anwendung 
kommen. (A. K. O. v. 22. Mai 42.) 200. — Thl. II. 
Tit. 11. 9 823 ff., deren Anwendung bei Ausein= 
andersetzungen über die Nutzungen des Pfarrbenefi, 
Rums in der bischöflichen Diszese von Culm. (V. v. 
3. Jun. 42.) 208. — die in demselben (Thl. II. Tit. 
20. F. JB 1.) bei Beamten, Verbrechen vorgeschriebene 
Degradation Ist nur gegen Beamte im unmittelbaren 
Staatsdienste anwendbar. (A. K. O. v. 31. März 
42.0) 179. — dieselbe soll in der Versetzung in eine 
mit geringerem Einkommen verbundene Stelle einer 
niedern Beamtenklasse bestehen. (ebendas.) 179. — an 
dle Stelle der in den Verordnungen v. 6. März 
1821 und 2. Aug. 1834, wegen Bestrafung von Staats- 
verbrechen und Dienstvergehen in der Rheinpro-" 
vinz, angeführten 186. 148. 149. 150. 157. 158. 159. 
60. a. 160 b. I61. 162. 166. 176. 177. 180 — 182. 1K/ 
186 — 195. 207—211. 483 — 498. Tit. 20. Thl. II. 
desselben, treten diejenigen Gesetze, welche vor der 
Publikarion der Verordn. v. 6. März 1821. dort, im 
Gerichtsbezirke des Appellationshofes zu Cöln, in Kraft 
waren. (V. v. 18. Febr. 42. §. 2.) 86. — dasselbe gile 
hinsichtlich der 95. 178. 179. und 183. a. a. O., in 
so fern die dort erwähnten Vergehen nicht bei Ge, 
legenheit eines Aufruhrs stattgefunden haben (ebendas. 
4. 2.) 86. — dagegen bleiben dle übrigen in jenen 
Verordn. angeführten Straf-Be- gen des A. L. R. 
5 Thl. I11. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.