Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

10 Soctegister. 
Landrecht, (Forth. 
Thl. Il. Tit. ⁊0. 5 91—147 151—156. 163. 164. 165. 
167—175. 185. 196 —206. 212. 213. 323—482. 499— 
508., mit den sie ergänzenden oder abandernden Vor- 
schriften, dort auch serner in Kraft. (ebendas- S. Z.) 87. 
Landrecht, Preußisches, von 1721., dessen Bestim- 
mungen im Thl. Il. Buch 4. Tit. 5. Art. O. 65. 4. 
und 5., das Verhältniß des neuen Erwerbers eincs 
mit Hypotheken belasteten Grundostücks zu den Real- 
berechtigten betr., sind in denjenigen Landestheilen, 
wo jenes als Provinzialrecht gilt, durch das allgem. 
Landrecht für aufgehoben zu erachten. (Dek- v. 1II. 
Dezbr. 41.) 85. 
Landschaftlicher Kreditverein des Gtoßherzos- 
thums Posen, nach der landschaftlichen Kredit-Ord, 
nung für dasselbe vom 15. Dezbr. 1821., dessen Er- 
wetrerung durch den noch gestatteten Beitrite der zeit, 
her nicht beigetretenen oder wieder ausgeschiedenen 
Besitzer adeliger Güter, innerhalb fünf Jahren, mit 
3prozentigen Pfandbriefen. (V. v. 15. April 42.) 
180—190. — mit dem Ablauf dieser fünf Jahre 
blelbt das Kreditsystem für alle Gutebesitzer völlig und 
unabanderlich geschlossen. (ebendas. §. 16.) 187. — 
Verfahren bei Auskündigung oder Ablösung der Pfand- 
brlefe. (ebendas. 96. 13— 16.) 183— 186. — vierpro“ 
zentige Hfandbriese sollen von dem Kreditvereine fer- 
ner gar nicht mehr bewilligt werden. (ebendas. S. 15.) 
186. — Plan zur fortlaufenden Tilgung der 3/ pro, 
zentigen Pfandbriefe. (ebendas. 9#. 10. 11. und 12.) 
182. 183. 139. 
Landstreicher, slehe Vagabunden. 
Landtage, Provinztall, Kommunal, Verfahren bel der 
Wahl der Abgeordneten und deren Stellvertreter zu 
dens. (Reglement v. 22. Juni 42. J. 13.) 215. 
Landtags-Abgeordnete und deren Stellvertreter, 
Verfahren bei deren Wahl. (Regl. v. 22. Junt 42.) 213. 
Landtags-Marschall, als Mitglied und Vorsitzen, 
der des Ausschusses der Provinzial Stände. (V. v. 21. 
Juni 42. J. 6.) 216. 219. 222. 225. 228. 231. 235. 289. 
Landwehr, Sitiftung elner Auszeichnung für pflicht 
treue Dienste in derselben. (A. K. O. und Bestim- 
mungen v. 16. Jan. 42.) 89—91. — dieselbe besteht 
in einem kornblauen Bande mit eingewirktem Namens-, 
zuge Sr. Majestät des Könige (F. W. 1V.), und wird 
in einer eisernen Einfassung auf der linken Brust ge- 
k tragen. (ebendas. F. I.) 89. — sie ist für Offiziere, 
Unteroffiziere und Wehrmänner gleich. (ebendas. 9. 2.) 
89. — die über den Verlust der übrigen Ehrenzeichen 
bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei Vergehen fin- 
den auch auf diese Auszelchnung Anwendung. (eben, 
das. §. 11.) 91. 
1842. 
Lausitz, Ober,, Markgrafthum, siehe Schiesien. 
Lehugüter, die Bestimmungen des 8. 5. des Edikts 
v. 9. Oktbr. 1807., wegen gestatteter Vererbpachtung 
des Vorwerkslandes oder einzelner Pectinenzien der- 
selben ohne Zustimmung des Lehns, Obereigenthümers, 
der Lehns, oder Fidelkommißfolger, werden bis auf 
weitere Verordnung suspendirt. (A. K. O. v. 28. Juli 
42.) 242. 
Lehnsbesitzer und Lehnsfolger, Sicherstellung deren 
Gerechtsame bei der gesetzmäßigen Verwendung von 
Absindungs" Kapitallen, zufolge der 59. 10. und 
62. der V. v. 30. Juni 1834. (Dekl. v. 30. Juli 42.) 246. 
Lohnfuhr-Abgabe, die durch deren Aufhebung der 
Sraatskasse vom I. Jan. 1842. ab entgangene Einnahme 
von 60,000 Rthlr. soll auf den Steuer, Erlaß der zwei 
Millionen Thaler angerechnet werden. (A. K. O. v. 
22. Novpbr. 42.) 307. 
Lübeck, sreie und Hansestadt, Ausdehnung der Freahn, 
gigkeit mit ders. auf die nicht zum Deutschen Bunde 
gehörigen Preußischen Provinzen. (Minist.,Erkl. v. 
3. März 12.) 102. 
Lumpenzucker, siehe Zucker. 
Lustbarkeiten, öffentliche, (Redouten, Maskeraden 2c.) 
in der Rheinprovinz, Untersuchung und Bestrafung 
der dabei vorfallenden Unordnungen nach den dort 
vor der Publikatton der Verordn. v. 6. März 21. in 
Kraft gewesenen Gesetzen.-(V. v. 18. Febr. 42. F. 2.) 36. 
Luxemburg, Großherzogthum, tritt dem Zollsysteme 
Preußens und der mit diesem zu einem Zollvereine 
verbundenen Staaten bei. (Vertrag v. 8. Febr. 42.) 
92—101. — desgl. der allgemeinen Münz-Konvemton 
vom 30. Juli 1838. mit den 14 Thaler, oder 243 Gul- 
denfuß. (ebendas. Art. II.) 97. — auch den Verab= 
redungen wegen Herbeiführung eines gleichen Maß- 
und Gewichtssystems. (ebendas. Art. 11.)97. — desgl. 
dem Jollkartel vom 11. Mal 1833. gegen den Schleich" 
handel und die Defraudationen der innern Verbrauchs- 
abgaben. (ebendas. Art. 15.) 99. — desgl. der über- 
einkunft wegen Besteuerung des Runkelrübenzuckers. 
(ebendas. Art. 9.) 96. — Sicherung des Grenzver- 
kehrs mit dem dem Känigreich Belgien verbllebenen 
Theile des Großherzogthums. (ebendas. Art. 22.) 100. 
M. 
Masestät, des Staats, Oberhaupts, Untersuchung und 
Bestrafung der Verbrechen und Vergehen gegen die- 
selbe in der Rheinprovinz, im Gerichtsbezirke des Ap- 
pellattonshofes zu Cöln. (V. v. 18. Febr. 42. 8. I. 
und 3.) 86. 87. — Ausschließung des öffentlichen Ver- 
fahrens in dergl. Untersuchungen. (ebendas. §. 4.) 87. 
Maskeraden, siehe Lustbarkeiten. 
Maß-=
	        
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