Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

No. 
100 Thaler in Preuss. Courant. 
Actie 
der 
Magdeburg-Halberstädter-Eisenbahngesellschaft. 
Jnhaber dieser Aktic hat an die Kasse der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn- 
Gesellschaft Ein lundert Thaler Preuss. Courant baar eingezahlt und nimmt 
nach Höhe dieses Betrages und in Gemäßheit des am un von 
Seiner Majestaͤt dem Koͤnige von Preußen bestaͤtigten Statuts verhaͤltnißmaͤßi- 
gen Antheil an dem gesammten Eigenthum, Gewinn und Verlust der Gesellschaft. 
Magdeburg, den ten 
Magdeburg-Halberstädter-Eisenbabugesellschaft. 
(L. S.) k. N 
  
X. N. X. N. 
Direktoren. 
B. 
Aktie No. Dividendenschein No. Verw. Jahr 18. 
Inhaber dieses Scheines erhaͤlt gegen dessen Ruͤckgabe aus der Kasse der 
Magdeburg-Halberstädter-Eisenbahngesellschaft diesenige Dividende ausgezahlt, 
die von dem Reinertrage des Verwaltungsfahres 18. auf die Aktie No. 
fallen und deren Betrag nebst der Verfallzeit vom Direktorium statutenmáßig 
bekannt gemacht werden wird. 
Magdeburg, den ten 
. X. N. N. 
Direktoren. 
Magdeburg-Halberstädter-Eisenbabugesellschaft. 
(#. S.) N. N . 
Bemerkung. Gegenwärtiger Dividendenschein wird nach §. 20. des Statuts ungültig, 
wenn die darauf zu erhebende Dioidende innerbalb vier Jahren nach der öf- 
fentlich bekannt gemachten Verfallzeit nicht erhoben wird. 
—. — 
(Nr. 2245.)
	        
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