Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1842. (33)

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unterm 15. Mai 1839. konfirmirten Statute mit Vorbehalt der Rechte jedes 
Dritten hierdurch bestaͤtigen. Zugleich befehlen Wir, daß diese Genehmigung und 
Bestäktigung nebst dem Nachtrage zum Statute durch die Gesetzsammlung be- 
kannt gemacht werden. 
Berlin, den 18. Februar 1842. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Graf v. Alvensleben. 
  
Zweiter Nachtrag 
zu 
dem Statute der Berlin-Anhaltschen Eisenbahngesellschaft, 
betreffend 
die fernere Verausgabung von 500,000 Rthlr. Prioritäts-Aktien. 
I. 
N. dem Beschlusse der Aktionairs der Berlin = Anhaltschen Eisenbahn-= 
Gesellschaft in den General-Versammlungen vom 29. Oktober und 10. Dezem- 
ber 1841. soll, unter Voraussetzung der Genehmigung der hohen S#taatsbebihenn, 
das durch den am 7. Dezember 1840. Allerhöchst bestcktigten Nachtrag zum Ge- 
sellschaftsstarute auf Vier Millionen Thaler vergrößerte Gesellschaftskapital noch 
um 300,000 Rethlr., mithin auf die Gesammtsumme von Vier und einer halben 
Million Thaler erhöht werden. 
II. 
Ueber das bisherige Gesellschaftskapital von Vier Millionen Thaler sind 
ausgestellt: 
a) Drei Millionen Thaler in 15,000 Stück solcher Aktien à 200 Rehlr., 
deren Rechte durch das unterm 15. Mai 1839. Allerhöchst bestätigte Ge- 
sellschaftsstatut 
(Gesetzsammlung Nr. 2019.) 
bestimmt sind (Dividenden-Aktien) und 
b) eine Million Thaler in Prioritäts-Aktien nach Maaßgabe des am F. De- 
zember 1840. Allerhöchst bestärigten Nachtrags zum Sratute. 
(Gesetzsammlung Nr. 2129.) 
Diese
	        
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