Full text : Aktenstücke zur neuesten Geschichte Preußens 1863. I. Verwarnungen. Erstes Heft. (1)

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wolle,“  läßt  sie  das  Bestreben  erkennen,  den  öffentlichen  Frieden  zu  gefährden.  Der
Leitartikel  vom  27.  v.  M.  ferner  setzt  in  seiner  Besprechung  der  Grundlage  der
Verordnung  vom  1.  Juni  c.  die  letztere  durch  gehässige  Darstellung  und  Entstellung
  der  Thatsachen  dem  Hasse  und  der  Verachtung  aus;  denselben  Zweck  verfolgt
in  noch  erhöhterem  Maße  der  Leitartikel  vom  5.  d.  M.,  indem  darin  behauptet
wird,  es  sei  in  dem  Staate  der  Intelligenz,  in  Preußen,  der  Intelligenz  der  Mund
geschlossen  worden,  und  in  den  darauf  folgenden  Worten  das  Bestreben  an  den
Tag  tritt,  geflissentlich  und  in  gehässiger  Weise  Preußen  gegen  einen  andern  deutschen
  Staat  herabzusetzen.

Bei  dieser  Haltung  der  „Barmer  Zeitung“  finde  ich  mich  veranlaßt,  Ihnen
eine  Verwarnung  im  Sinne  des  §.  3.  der  Verordnung  vom  1.  Juni  c.,  das  Verbot
  von  Zeitungen  und  Zeitschriften  betreffend,  zu  ertheilen.

Düsseldorf,  den  6.  Juli  1863.

Der  Regierungs-Präsident.
v.  Massenbach.

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Berlin.  Deutsche  Jahrbücher.

Die  in  dem  durch  Sie  vertretenen  Guttentag'schen  Verlage  erscheinende  Zeitschrift
  „Deutsche  Jahrbücher  für  Politik  und  Literatur“,  hat  seit  ihrer  Gründung
das  Bestreben  an  den  Tag  gelegt,  die  Einrichtungen  des  Staats,  die  öffentlichen
Behörden  und  deren  Anordnungen  durch  Behauptung  entstellter  oder  gehässig  dargestellter
  Thatsachen  dem  Hasse  auszusetzen.

Vorzugsweise  ist  diese  Tendenz,  und  zwar  bis  in  die  neueste  Zeit  in  dem
regelmäßig  in  jedem  Heft  gelieferten  politischen  Monatsbericht  verfolgt  worden.

Der  in  dem  Juliheft  enthaltene  bespricht  in  der  charakterisirten  Weise  die
Schließung  des  Landtags,  überhaupt  die  Stellung  der  Staats-Regierung  zu  demselben
  und  die  Verordnung  vom  1.  Juni  d.  J.,  betreffend  das  Verbot  von  Zeitungen
  und  Zeitschriften.  Zuvörderst  ist  es  eine  Entstellung  von  Thatsachen,  wenn
der  Gegensatz  gegen  die  Majorität  des  Abgeordnetenhauses  als  ein  solcher  gegen
die  Majorität  der  Landesvertretung  bezeichnet  wird,  da  das  Abgeordnetenhaus  allein
diese  nicht  bildet,  und  die  Staats-Regierung  zur  Majorität  beider  Häuser  des  Landtags
  in  einen  Gegensatz  nicht  getreten  ist.  Desgleichen  ist  es  eine  Entstellung,
wenn  behauptet  wird,  es  sei  als  Eingriff  in  die  Königliche  Prärogative  bezeichnet
worden,  wenn  die  Landesvertretung  nicht  jeden  Posten,  den  ein  Minister  fordere,
bewillige,  und  es  habe  der  sogenannte  Eingriff  in  die  Prärogative  die  Unfehlbarkeit
  der  Ministerialherrschaft  decken  müssen,  wie  fündhafte  Priester  sich  hinter  das
Heiligthum  ihrer  Gottheit  verstecken.

Zwar  wendet  der  fragliche  Artikel  bei  dem  hier  hervorgehobenen  Absatz  sich
an  die  „Gegenpartei  gegen  die  Majorität  der  Landesvertretung“.  Da  es  sich  jedoch
um  die  Begründung  des  Tadels  handelt,  daß  der  Landtag  geschlossen  worden,  ist
der  Angriff  sachlich  gegen  die  Staats-Regierung  und  ihre  Maßnahmen  gerichtet.

Nicht  minder  verfällt  die  über  die  Verordnung  vom  1.  Juni  d.  J.  geübte
Kritik  dem  hier  erhobenen  Vorwurf,  indem  auf  Seite  164,  165  und  in  der  Note