Full text : Rosenheimer Anzeiger. 61. Jahrngang (61)

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bergische  Sekretär,  Jorg  Hopel,  wurde  mit  der  Abfassung  der  bezüglichen
  Eingabe  betraut!)  und  auf  der  Grundlage  des  von  ihm
eingereichten  Entwurfes  eine  Fassung  vereinbart,  die  am  14.  Juli
zuerst  den  Fürsten  und  darauf,  am  Nachmittage,  auch  den  Räten
der  Kurfürsten  eingereicht  wurde).

Indem  die  Städteboten  erklären,  dafs  das  auf  dem  Nürnberger
Reichstage  vereinbarte  Kompromifs  über  die  Session  die  Billigung
ihrer  Herren  nicht  gefunden  habe,  stützen  sie  ihren  Anspruch,

der  Mifsbräuche,  doch  vernimmt  man,  dals  sie  die  am  meisten  gotteslästerlichen
  Mifsbräuche  auf  ein  Konzilium  anstellen  werden  und  den  gemeinen
Mann  mit  etwas  geringschätziger  Erledigung  sättigen  wollen...  Heute
haben  die  Städte  Sitzung  gehabt  und  eine  Eingabe  an  die  Stände  in  Betreff
ihrer  Session,  wie  auch  wegen  der  „itzigen  schwebenden  Handlung  der  Zeremonien“
  zu  richten  beschlossen.  —  Vgl.  auch  die  Frankfurter  Relation  vom
24.  und  die  bischöfl.  Augsburgische  vom  20.  Juli,  angeführt  unten  in  Anm.  2.

’)  Baumgärtner  a.  a.  O.

2)  Befindet  sich  in  fast  sämtlichen  Aktensammlungen  vom  Speierer
Reichstage,  so  in  Stralsburg,  Thomas-Archiv,  (zweimal),  Frankfurt,
Köln,  Dresden,  Weimar,  Bamberg,  München  (St.  A.,  Kurpfälz.  und
Pfalzneuburg.  Akten).  Auszug  Veesenmeyer  S.90—92  aus  einem  gleichzeitiren
  Druck.  Mehrere  Exemplare  haben  das  Datum  der  Übergabe:  Samstag
nach  Margar.;  das  eine  Exemplar  des  Stra[sb.  Thomas-Archivs  fügt  hinzu:
„Auf  Samstag  den  14.  Juli  ist  diese  vorgehende  Schrift  von  gemeiner  Städte
Gesandten  allen  Reichsständen  ausserhalb  den  Kurfürsten  am  Morgen  übergeben
  und  nach  Verlesung  derselben  ihnen  zu  Antwort  worden,  ihre  fürstlichen
  Gnaden,  Gnaden  und  Gunsten  wollten  sich  darüber  bedenken  und  es
bedäuchte  sie  geraten  zu  sein,  dals  man  den  Kurfürsten  auch  ein  gleichlautendes
  gebe,  das  dann  nach  Mittag  geschehen  und  der  Kurfürsten  Räten
eingegeben  worden,  die  darauf  geantwortet,  sie  wolltens  an  ihre  gnädigsten
Herren  bringen“.  —  Vgl.  dazu  die  Frankfurter  Relation  vom  24.  Juli  (Di.
n.  Magdal.):  „Nachdem...  auf  das  Vorhalten  der  5  Punkte  des  1.  Artikels  in
der  Instruktion  (Proposition)  begriffen  nichts  Beschlie(sliches  von  Ständen
bisher  gehandelt,  so  haben  doch  die  Gesandten  der  ...  Städte  eine  Vorsorge
gehabt,  es  möchte  hinter  ihnen  und  zuvor  sie  ihre  Beschwerung  vorgetragen
hätten,  von  Ständen  beschlossen  werden,  und  haben  deshalb  diese  hierbei  verwahrte
  Supplikation  und  erstlich  ...  den  Geistlichen,  Fürsten,  Prälaten  und
Grafen,  als  sie  vor  Mittag  versammelt  waren,  und  folgends  nach  Mittag  dem
Ausschufs  ...  der  Kurfürsten  überliefert“.  Endlich  die  bischöflich  Augsburgische
  Relation  vom  Freit.  vor  Magdalene  (20.  Juli):  „dieweil  die  Städte
noch  bisher  zu  den  Verordneten  nicht  gezogen  noch  einiger  Ausschufs  bisher
gemacht,  sondern  allein  etliche  verordnet  worden,  beschweren  sich  die  Städte
desselbigen,  und  dafs  sie  nicht  in  den  Ausschufs  (also  wollen  sie  die  Verordneten
  nennen)  mit  genommen  werden;  laut  beifolgender  Schrift:  daraus
e.  g.  auch  ihr  Gemüt  des  Glaubens  oder  alter  Ordnungen  und  Zeremonien  halb
wohl  zu  ermessen  weils“.  Vgl.  auch  N  unter  dem  14.  Juli,  8.  309.