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bergische Sekretär, Jorg Hopel, wurde mit der Abfassung der bezüglichen
Eingabe betraut!) und auf der Grundlage des von ihm
eingereichten Entwurfes eine Fassung vereinbart, die am 14. Juli
zuerst den Fürsten und darauf, am Nachmittage, auch den Räten
der Kurfürsten eingereicht wurde).
Indem die Städteboten erklären, dafs das auf dem Nürnberger
Reichstage vereinbarte Kompromifs über die Session die Billigung
ihrer Herren nicht gefunden habe, stützen sie ihren Anspruch,
der Mifsbräuche, doch vernimmt man, dals sie die am meisten gotteslästerlichen
Mifsbräuche auf ein Konzilium anstellen werden und den gemeinen
Mann mit etwas geringschätziger Erledigung sättigen wollen... Heute
haben die Städte Sitzung gehabt und eine Eingabe an die Stände in Betreff
ihrer Session, wie auch wegen der „itzigen schwebenden Handlung der Zeremonien“
zu richten beschlossen. — Vgl. auch die Frankfurter Relation vom
24. und die bischöfl. Augsburgische vom 20. Juli, angeführt unten in Anm. 2.
’) Baumgärtner a. a. O.
2) Befindet sich in fast sämtlichen Aktensammlungen vom Speierer
Reichstage, so in Stralsburg, Thomas-Archiv, (zweimal), Frankfurt,
Köln, Dresden, Weimar, Bamberg, München (St. A., Kurpfälz. und
Pfalzneuburg. Akten). Auszug Veesenmeyer S.90—92 aus einem gleichzeitiren
Druck. Mehrere Exemplare haben das Datum der Übergabe: Samstag
nach Margar.; das eine Exemplar des Stra[sb. Thomas-Archivs fügt hinzu:
„Auf Samstag den 14. Juli ist diese vorgehende Schrift von gemeiner Städte
Gesandten allen Reichsständen ausserhalb den Kurfürsten am Morgen übergeben
und nach Verlesung derselben ihnen zu Antwort worden, ihre fürstlichen
Gnaden, Gnaden und Gunsten wollten sich darüber bedenken und es
bedäuchte sie geraten zu sein, dals man den Kurfürsten auch ein gleichlautendes
gebe, das dann nach Mittag geschehen und der Kurfürsten Räten
eingegeben worden, die darauf geantwortet, sie wolltens an ihre gnädigsten
Herren bringen“. — Vgl. dazu die Frankfurter Relation vom 24. Juli (Di.
n. Magdal.): „Nachdem... auf das Vorhalten der 5 Punkte des 1. Artikels in
der Instruktion (Proposition) begriffen nichts Beschlie(sliches von Ständen
bisher gehandelt, so haben doch die Gesandten der ... Städte eine Vorsorge
gehabt, es möchte hinter ihnen und zuvor sie ihre Beschwerung vorgetragen
hätten, von Ständen beschlossen werden, und haben deshalb diese hierbei verwahrte
Supplikation und erstlich ... den Geistlichen, Fürsten, Prälaten und
Grafen, als sie vor Mittag versammelt waren, und folgends nach Mittag dem
Ausschufs ... der Kurfürsten überliefert“. Endlich die bischöflich Augsburgische
Relation vom Freit. vor Magdalene (20. Juli): „dieweil die Städte
noch bisher zu den Verordneten nicht gezogen noch einiger Ausschufs bisher
gemacht, sondern allein etliche verordnet worden, beschweren sich die Städte
desselbigen, und dafs sie nicht in den Ausschufs (also wollen sie die Verordneten
nennen) mit genommen werden; laut beifolgender Schrift: daraus
e. g. auch ihr Gemüt des Glaubens oder alter Ordnungen und Zeremonien halb
wohl zu ermessen weils“. Vgl. auch N unter dem 14. Juli, 8. 309.