Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1843. (34)

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Wittwen und Waisen, (Forts.) 
31. Dezbt. 42. 88. 18. u. 21.) 11. — versterbener Mi- 
litairpersonen, Fürsorge für dies. seitens des Land, 
armenverbandes. (ebendas. 5. 23.) 11. 
Wohnsitz, (Domizil), dessen freie Wahl von selbst- 
ständigen Preußischen Unterthanen im Inlande. (G. 
v. 3I. Dezbr. 42.) 5.ff — Beschränkung ders. durch 
Strafurcheil oder im Interesse der öffentlichen Sicher- 
heit. (ebendas. §. 2.) 5. — desgl. durch Arbeitsunfa- 
higkeit und Mangel an Lebensunterhalt. (ebendas. 
88. 4. u. 5.) 6. — ders. kann Ausländern von den Ge, 
meinden versagt werden. (ebendas. S. 6) 6. — Mel- 
dungen zu solchem bei der OrtsPolizeiobrigkeit und 
Bescheinigungen darüber. (lebendas. 36. X —II.) 6. — 
wird durch das Verhältniß als Dienstboten, Haus- 
und Wirthschaftsbeamre, Handwerksgesellen, Fabrik- 
arbeiter 2c. allein niemals begründet. (G. v. 31. Dezbr. 
42. §. 2.) S. — der Uusländer innerhalb der Preußi- 
schen Staaten, soll in Zukunft für sich allein die Eigen- 
schaft als Preuße nicht begründen. (G. v. Zl. Dezbr. 42. 
6. 13.) 16. — Verpflichtung zur Armenpflege rücksicht- 
lich desselben. (G. v. J1. Dezbr. 42.J“. 1. 3.20 —27.)8. 12. 
Zebrungskosten, für Parteien ohne Theilnehmungs- 
rechte oder deren Mandatarien in der Appellations. 
Instanz für Jagdtheilungssachen. (V. V. v. 7. Mär#- 
43. §. 40.) 123. f. 140. 
Zeitschriften, neue, deren Konzessionirung durch den 
Minister des Innern. (V. v. 23. Febr. 43. s.S.) 33. (V. 
v. 30. Juni 43. A8. 15. 16. u. 20.) 262. 263. 264. — Be, 
gutachtung der daraufgerichteten Anträge durch die Ober 
präsidenten. (V. v. 23. Febr. 43. J. 5.) 32. — letztere wa, 
chen darüber, daß solche sich innerhalb ihrer Konzession 
und ihres genehmigten Planes bewegen. (ebend, 
. 5.) 32. — die Entscheidung über den Verlust der 
Konzessionen für dies. gehört zur Kompetenz des 
Ober, Censurgerichts. (ebend. J. 11. Nr. 4.) 31. — Aus- 
übung des für dieselben ertheilten Konzessionsrechts, 
sowie auch in Beziehung auf die Julassung verant" 
wortlicher Redakteure für dies. seitens deren Heraus- 
geber. (V. v. 30. Juni 43. J. 15. 18. u. 20.) 262. 
263. 264. — Strafverfahren wegen Mißbrauchs der 
Konzession für dies. und Verlust dieser in Wieder, 
holungsfällen. (ebendas. 55. 17. u. 20.) 263. 264. 
— deren Herausgeber find verpflichtet, auf Anord= 
nung einer Staatsbehörde, Entgegnungen oder Be- 
richtigungen unrichtiger Artikel unverändert in das 
nächste Blatt ders. auszunehmen. (ebend. §. 19.) 
263. — Anordnungen für deren Censur. (A. K. O. 
vom 4. Febr. und Cens. Instr. v. 31. Jan. 43.) 
Sachregister. 1843. 
Zeitschriften, (Fort#. 
25—30. — welche in monatlichen oder noch größeren 
Jeiträumen erschelnen, rüchsichtlich ders. bedarf es fer- 
nerhin weder einer Konzessionserthellung, noch finden 
die sonstigen für Zeitungen und Zeitschriften ertheil- 
ten Vorschriften auf dieselben Aunwendung. (V. v. 
30. Juni 43. . 20.) 264. 
Zeitungen, neue, deren Konzessionirung durch den 
Minister des Innern. (V. v. 23. Febr. 43. s. 8.) 
33. — (V. v. 30. Juni 43. 9. 15. u. I6.) 262. 263. 
— Begutachtung der darauf gerichteten Anträge durch 
die Oberpräsidenten. (ebend. s. 5.) 32. — (etttere 
wachen darüber, daß solche sich innerhalb ihrer Kon- 
zession und ihres genehmigten DPlanes bewegen. 
(ebend. §s. ö.) 32. — inländische privilegirte, Bestäti- 
gung der Redakteure für dies. seltens des Ministers 
des Innern. lebend. §s. S.) 33. — politische, in 
deutscher oder fremder Sprache außerhalb der Staa- 
ten des deutschen Bundes, sowie in Polnischer 
Sprache außerhalb der Preußischen Staaten erscheir 
nend, Ertheilung und Entziehung der Abonnements- 
und Eingangs-Erlaubniß für dies. durch den Minister 
des Innern (ebend. s. S.) 33. — politische, außer- 
halb der preußischen, aber innerhalb der Staaten 
des deutschen Bundes erscheinend, der Erlaß von 
Eingangs= oder Debits-Verboten gegen dies. steht 
dem Minister des Innern zu, jedoch nur nach Ein- 
holung Allerhöchster Genehmigung. (ebend. s. 8.) 
33. — die Entscheidung über den Verlust der Pri- 
vilegien für dies. gehört zur Kompetenz des Ober,- 
Censurgerichts. (ebend. J. 1I. Nr. 4.) 34. — Ausübung 
des für dies. ertheilten Konzessionsrechts, auch in 
Beziehung angenommener verantwortlicher Redak- 
teure. (V. v. 30. Juni 43. 4. 15.) 202. — degl. 
in Beziehung auf privilegirte Zeitungen. lebend. 
K. 16 — 18.) 262. 263. — Strafoerfahren wegen 
Mißbrauchs des Privllegiums oder der Konzession 
für dies. und Verlust dieser in Wiederholungssällen. 
(ebend. s. 17.) 263. — deren Herausgeber sind ver- 
pflichter, auf Anordnung einer Staatsbehörde, Ent- 
gegnungen oder Berichtigungen unrichtiger Arrikel 
in das nächste Zeitungsblam aufzunehmen. (ebend. 
S. 19.) 263. 
Zeitungen, (JFeitungsblätter), Anordnungen für deren 
Censur. (IA. K. O. v. 4. Febr. und Cens. Instr. v. 
31. Jan. 43.) 25— 30. — Verhlltung schrankenloser 
Verbreitung verführerischer IJrrthümer und verderb- 
ter Theorlen über die heiligsten und ehrwürdigsten 
Angelegenheiten der Gesellschaft durch dies. (A. K. O. 
v. 4. Febr. 43.) 26. — (Cens. Instr. v. 31. Jan. 43. é. 
II.) 28. — in dens. darf die Erörterung von Zwelfeln 
über
	        
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