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schriftlich und mündlich 1 und erstrecken |
ımnde 8 Sprachen
echisch, Französtech 0
Englisch), Geographie, Geschichte, deutsche
hematik und Naturwissener
Prüfung besteht, wird
hiervon sofort bonachrichtigt und orhält
g enthalten.) Wer
lene
usa sich, wenn er noch nicht
dienen sollte, bei Eintritt in das milltärpflichtige
Alter bei der Ersatz-Kommis»ion
atz as! \
hsten Musterungsegeschüft bestätigt werde
r sich nicht innerhalb der auf
dem Berechtigungsschein vermerkten
um Dienstantritt meldet, verliert die De-0.
Dienst, welche nur
wegen stra
sein, bei übrigen Waffen können dleselben
im dem tritt vorhergehonden
Vierteljahr geschehen. Der Dan une.
schein und ein obrigkeitliches Führu
attest ist bei der Meldung vorzulegen. Kur
Grund d rztlichen Untersuchu wi
run er ä ng
die Tanglichkeit oder Untauglichkelt auf
B3c] orkt. T
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auf die Truppentheilo vertheilt), Untaugliche
müssen sich innerhalb 4 Wochen beim
Olvilvorsitzenden der Ersatz-Kommis. unter
Vorlage des Borechtigungsscheines moldon.
Ersterer bceordert sie zum Aushebungs-Geschäft,
wo dio Ob.-Ersatz-Kommission en!
acheldet. Findet diese einen E. F. für eine
bestimmte Waffe tauglich, 8o muss jeder
a an an 2 We
Einjährig Freiwilliger.
zum Dienst zu Bforde tauglich iet, aber
nicht dio Mitte) dezu hat, [\ ch
r Infanterie angenoramon werden.
dringenden Fällen (Reisen ine Ausland © 1
ke erzeit eine Musterung des
stattfinden. — Del Verlogung eines Truppenim
eden kann Versetzu: er
schungefalle
estücke und ri Frege werden nur
Abnutzunge-,
unter Anrechnung
auf den Etat frolo Verpflegung, Bekleidung
und Quartier durch die Gen. - Kommandos
beit ligt werden. — Für die Benutzung der
Pferde zalılen E. F. der Kavall. u. reitenden
Artillerio bel Ihrem Eintritt
rückbeza)
fallen die Rattonakosten fort.
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folgt mit Rücksich!
eine erneute drelm E)
Feiche die äpprobalion
besntrag
als Apotheker orlangt, haben tz vom
25. Septbr. 186 Don gen
des Reichskan Zlors \ über e Prüfung der
Apotheker und Arothegehälfen v. 8. März
3
S
xamcns mit dem
zum Ober-A.‘ (höherer Militär-Boamtor) ala
Unter-A. entlasson werden. Nach 2jährigor
tadelloser Dienstzeit Iın Bourlaubtenstande
können \ nter-A. auf ihr Bi
des Kr Kriegsministorium zu Obor-A. befördert
werden (Verordn. v. 29. Nov. 1875). Medi-