Inhaltsverzeichnis : Militär-Handlexikon.

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schriftlich  und  mündlich  1  und  erstrecken  |

ımnde  8  Sprachen
echisch,  Französtech  0

Englisch),  Geographie,  Geschichte,  deutsche

hematik  und  Naturwissener

  Prüfung  besteht,  wird

hiervon  sofort  bonachrichtigt  und  orhält

g  enthalten.)  Wer
lene

usa  sich,  wenn  er  noch  nicht
dienen  sollte,  bei  Eintritt  in  das  milltärpflichtige
  Alter  bei  der  Ersatz-Kommis»ion

atz  as!  \

hsten  Musterungsegeschüft  bestätigt  werde

  r  sich  nicht  innerhalb  der  auf
dem  Berechtigungsschein  vermerkten

um  Dienstantritt  meldet,  verliert  die  De-0.

  Dienst,  welche  nur

wegen  stra

sein,  bei  übrigen  Waffen  können  dleselben
  im  dem  tritt  vorhergehonden
Vierteljahr  geschehen.  Der  Dan  une.
schein  und  ein  obrigkeitliches  Führu
attest  ist  bei  der  Meldung  vorzulegen.  Kur
Grund  d  rztlichen  Untersuchu  wi

run  er  ä  ng
die  Tanglichkeit  oder  Untauglichkelt  auf
B3c]  orkt.  T

n  ug  n  en
auf  die  Truppentheilo  vertheilt),  Untaugliche
  müssen  sich  innerhalb  4  Wochen  beim
Olvilvorsitzenden  der  Ersatz-Kommis.  unter
Vorlage  des  Borechtigungsscheines  moldon.
Ersterer  bceordert  sie  zum  Aushebungs-Geschäft,
  wo  dio  Ob.-Ersatz-Kommission  en!
acheldet.  Findet  diese  einen  E.  F.  für  eine
bestimmte  Waffe  tauglich,  8o  muss  jeder
a  an  an  2  We

Einjährig  Freiwilliger.

zum  Dienst  zu  Bforde  tauglich  iet,  aber
nicht  dio  Mitte)  dezu  hat,  [\  ch
r  Infanterie  angenoramon  werden.

dringenden  Fällen  (Reisen  ine  Ausland  ©  1
ke  erzeit  eine  Musterung  des
stattfinden.  —  Del  Verlogung  eines  Truppenim
  eden  kann  Versetzu:  er
schungefalle

estücke  und  ri  Frege  werden  nur
Abnutzunge-,

unter  Anrechnung

auf  den  Etat  frolo  Verpflegung,  Bekleidung
und  Quartier  durch  die  Gen.  -  Kommandos
beit  ligt  werden.  —  Für  die  Benutzung  der
Pferde  zalılen  E.  F.  der  Kavall.  u.  reitenden
Artillerio  bel  Ihrem  Eintritt

rückbeza)
fallen  die  Rattonakosten  fort.
[ic

folgt  mit  Rücksich!

eine  erneute  drelm  E)
Feiche  die  äpprobalion

besntrag

als  Apotheker  orlangt,  haben  tz  vom
25.  Septbr.  186  Don  gen
des  Reichskan  Zlors  \  über  e  Prüfung  der

Apotheker  und  Arothegehälfen  v.  8.  März

3
S

xamcns  mit  dem
zum  Ober-A.‘  (höherer  Militär-Boamtor)  ala
Unter-A.  entlasson  werden.  Nach  2jährigor
tadelloser  Dienstzeit  Iın  Bourlaubtenstande
können  \  nter-A.  auf  ihr  Bi

des  Kr  Kriegsministorium  zu  Obor-A.  befördert
werden  (Verordn.  v.  29.  Nov.  1875).  Medi-