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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Prenbischen Staatern.
Nr. 6.
(Nr. 2323.) Allerhöchste Kabineksorder vom 15. Dezember 1843., den Tarif zur Erhebung
der Abgabe für die Benutzung der Oderschleusen bei Cosel, Brieg, Ohlau
und Breslau betreffend.
Se. erhalten anliegend den mit dem Berichte vom 29. v. M. eingereichten
Tarif zur Erhebung der Abgabe für die Benutzung der Oderschleusen bei Cosel,
Brieg, Ohlau und Breslau, von Mir vollzogen, zurück, um denselben durch
die Gelsfammtung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Charlottenburg, den 15. Dezember 1843.
Friedrich Wilhelm.
An den Staats= und Finanzminister v. Bodelschwingh.
Tarif,
nach welchem die Abgabe für Benutzung der Oderschleusen bei
Cosel, Brieg, Ohlau und Breslau zu erheben ist.
E. wird entrichtet, so oft eine der genannten Schleusen passirt wird, bei
jeder Schleuse: ç
A. von einem Schiffsgefaß
1) bei einer Tragsdhigkeit von mehr, als 600 Zentnern 1 Thlr.
2 60
- 2 - b 2- = 5 2-
bis einschließlich 600 Zentner 25 Sgr.
3) bei einer Tragfähigkeit von mehr, als 400 Zentner
bis einschließlich 500 Zentner 20
4) bei einer Tragshigkeit von mehr, als 300 gentner
bis einschlietzlich 400 Zentner 13
5) bei einer Tragfähigkeit von mehr, als 200 Zenenern
bis einschließlich 300 Zentner 10
6) bei einer Tragfähigkeit von nur 200 Zentnern, oder
weniger .... -5-
BesindcnsichaufdengrößerenSchisssgefclßen(t—5),außerderen8u-
behoͤr und außer den Mundvorraͤthen fuͤr die Bemannung an sonstigen Sachen
nur zwei Zentner, oder weniger, so werden bei jeder Schleuse
a. von den zu A. 1. 2. und 3. bezeichneten Gefaͤßen nur 10 Sgr.
:. . 4. und 5. bezeichneten nur 7 60M.
erlegt.
Jahrgang 1819. (Nr. 2123.) 9 B. von
(Ausgegeben zu Berlin den 27. Februar 1844.)